Schwarz-gelbes Solarausstiegsgesetz verhindern

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Die Entwicklung der Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien hat in den letzten 15 Jahren stark zugenommen. Entscheidend hierfür war die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das seit über zehn Jahren eine feste Einspeisevergütung auch für Photovoltaikanlagen sicherstellt. In dieser Zeit hat es enorme Fortschritte bei den Kosten der solaren Stromerzeugung gegeben. Lag die Anfangsvergütung für Photovoltaikanlagen auf Kleindächern noch 2004 bei 57,4 Cent/kWh, so liegt sie seit dem 1. Januar 2012 bei 24,43 Cent/kWh. Die Vergütung auf Freiflächen beträgt seit dem 1. Januar 2012 sogar nur noch zwischen 17,94 und 18,76 Cent/kWh. In Thüringen wurden Photovoltaikanlagen mit einer insgesamt installierten Leistung von über 307 Megawatt (Stand: Ende 2010) installiert. Im Bundesgebiet sind inzwischen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von fast 25 Gigawatt (Stand: Ende 2011) am Netz. Die Photovoltaik trägt damit inzwischen einen wesentlichen Anteil zur Befriedigung des Energiebedarfs, besonders in den nachfragestarken Mittagsstunden, bei. Die Bundespolitik reagiert auf die Situation unzureichend. Einzelne Vorschläge, wie die Fortführung des "atmenden Deckels" durch eine monatliche Vergütungsanpassung noch flexibler zu machen, sind begrüßenswert. So hat die bisherige halbjährliche Vergütungsreduzierung zum wiederholten Male zu Zubauspitzen in einzelnen Monaten geführt. Gleichzeitig ist eine EEG-kritische Grundsatzdebatte völlig deplatziert. Vielmehr ist das EEG grundsätzlich als ein Erfolgsmodell zu bewahren, eine Fortschreibung im Abstand von zwei Jahren schafft die Verlässlichkeit für Investitionen. Quotenregelungen dagegen funktionieren nur in der ökonomischen Theorie überzeugend, führen aber durch die erhöhte Unsicherheit zu hohen Risikoaufschlägen auf den Produktionskosten. Eine fixe Deckelung der geförderten Photovoltaikkapazitäten, wie sie auch mitunter diskutiert wird, wurde in Spanien bereits ausprobiert: Die Folge war ein kompletter Zusammenbruch des Installationsmarktes sowie eine starke Schwächung der dortigen Photovoltaikindustrie. Die kurzfristige Inkraftsetzung zum 1. April 2012 trifft besonders bereits in Projektierung befindliche Anlagen und beschädigt nachhaltig das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Mit den Verordnungsermächtigungen wird die Entscheidungsbefugnis des Parlaments ausgehebelt und damit eine Flexibilität ermöglicht, welche die Energiewende gefährden könnte. Im Hinblick auf die Standortsicherung für die in Thüringen ansässigen Unternehmen der Solarindustrie kommt den wissenschaftlichen Einrichtungen besondere Bedeutung zu. Diesem Umstand muss die Landespolitik entsprechend Rechnung tragen. Finanzielle Hilfestellungen sind zudem nicht nur auf Einzelunternehmen anzuwenden, sondern sie müssen im Zusammenhang mit den zukünftigen technologischen Entwicklungsmöglichkeiten in den zentralen Bereichen Wirkungsgrad und Herstellungsprozess betrachtet werden. Besonders von den Hochschulen und Instituten, wie zum Beispiel in Jena, Nordhausen und Ilmenau, gehen damit wichtige Impulse für die gesamte Branche aus. Daher sind die Forschungskapazitäten, wie das Institut für Regenerative Energietechnik an der Fachhochschule Nordhausen oder sonstige private und industrienahe Technologiezentren weiter zu stärken und auszubauen. Das 1 000-Dächer-Programm ist besonders geeignet, innovative Ansätze zu fördern und damit zur Technologieentwicklung beizutragen. Als Beispiel sei die Kombination von Photovoltaikanlagen mit Speichertechnologien zur weiteren Netzintegration oder Anlagen zur Integration in Gebäudefassaden genannt. Die Energiewende führt zu einer weiteren Dezentralisierung der Energieinfrastruktur. Dies betrifft sowohl die Betreiber als auch die Investoren. Für Kommunen stellen die erneuerbaren Energien eine besondere Möglichkeit dar, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge mit der Erwirtschaftung von Erträgen für die öffentlichen Haushalte und der Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu verbinden. In der jungen Branche der Photovoltaik wurde das Thema Nachhaltigkeit bisher zu sehr auf die energetischen Vorteile des Produktes selber verengt. Wichtige Aspekte sind aber auch die Minimierung des Energiebedarfs bei der Produktion, die Wiederverwendbarkeit und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Die Bindung an Tariflöhne bildet selbst in Europa bisher die Ausnahme in der Photovoltaikindustrie. Eine gesetzliche Verankerung über eine Nachhaltigkeitsverordnung kann insbesondere den Vorwurf ausräumen, einzelne Wettbewerber wären nur durch Umwelt- oder Sozialdumping wettbewerbsfähig. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.