Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 den Gesetzgeber dazu aufgefordert, die Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einem "transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen. Bedarf, also realitätsgerecht (zu) bemessen". Das heißt: Der Bundesgesetzgeber muss eine laut Bundesverfassungsgericht "freihändige Setzung ohne empirische und methodische Fundierung", die "ins Blaue hinein" erfolgt ist, korrigieren. Besonders hervorgehoben hatte das Gericht den "völligen Ermittlungsausfall" bei Regelsätzen für Kinder und Jugendliche, dem durch ein sinnvolles Verfahren abzuhelfen ist.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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