Kinderrechtskonvention muss auch für Flüchtlinge gelten

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Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückzunehmen. „Diese Entscheidung war und ist seit 1992 überfällig und muss nun auch vollumfänglich Niederschlag im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen finden“, so Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der grünen Fraktion. „Die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und Kinder von MigrantInnen in Deutschland – und so auch in Thüringen – war und ist bis dato skandalös. Sie wurden bisher mit 16 Jahren oftmals als Erwachsene behandelt, mussten teilweise in Gemeinschaftsunterkünften leben, ihnen wurden sozialpädagogische Betreuung und Bildung verwehrt und sie blieben sogar von Abschiebhaft nicht verschont. All diese Missstände gilt es nun sofort zu beenden“, stellt Astrid Rothe-Beinlich klar und betont: „Ab sofort gilt der Vorrang des Kindeswohls vor allen staatlichen Maßnahmen. Deshalb muss nun umgehend Schluss sein mit der skandalösen Ungleichbehandlung Minderjähriger im Asylrecht. Unsere Aufgabe wird es nun sein, Integrationsangebote gerade für diese Kinder und Jugendlichen zu unterbreiten“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.