Grüne begrüßen Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Wintererlass

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Das Verfassungsgericht Weimar hat heute die Klage der AfD-Fraktion gegen den sogenannten Wintererlass zurückgewiesen.

„Wir sind sehr froh über diese eineindeutige Entscheidung des Gerichts. Nach Paragraf 60 a des Aufenthaltsgesetzes ist es demnach auch in Zukunft möglich, derartige Entscheidungen zu treffen und Geflüchtete so vor einer Abschiebung in den Winter oder ins Elend zu schützen", betont Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion in Thüringen.

Mit dem Wintererlass hatten von Abschiebung bedrohte Menschen die Möglichkeit, individuellen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zu suchen. „Die Argumentation der AfD, so entstünde ein rechtsfreier Raum, hat sich einmal mehr als blanker Populismus erwiesen", so Rothe-Beinlich weiter.

„Die Selbstherrlichkeit der AfD, die mit der Klage die Landesregierung vorführen wollte, hat sich jedenfalls als substanzlos erwiesen", zeigt sich die grüne Flüchtlingspolitikerin erleichtert.

Als problematisch sind allerdings Aussagen aus der mündlichen Verhandlung zu werten. Dort war beispielsweise ausgeführt worden, die klimatischen Bedingungen an der türkischen Riviera würden einen solchen Erlass ad absurdum führen. „Derartige Aussagen sagen mehr über die Haltung derer, die so argumentieren, als über die tatsächliche Situation. Es ist zynisch und menschenverachtend, Menschen auf der Flucht, die alles hinter sich lassen, mit derartigen Vorhaltungen zu begegnen. Ich bin jedenfalls froh, dass mit Rot-Rot-Grün in Thüringen eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik Einzug gehalten hat", schließt die grüne Abgeordnete.