Bildungsfreistellungsgesetz endlich beschlossen!

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Heute wurde im Thüringer Landtag mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen. 25 Jahre nach der friedlichen Revolution erhalten nun auch die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung im Jahr zum Zwecke der Weiterbildung in den Bereichen der arbeitsweltbezogenen, gesellschaftspolitischen und ehrenamtsbezogenen Bildung. Damit ist Thüringen das vierzehnte von sechzehn Bundesländern, die einen solchen Anspruch geschaffen haben. Nur noch Bayern und Sachsen haben kein entsprechendes Gesetz. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz stärken wir lebenslanges Lernen und den Zugang zu Weiterbildung. Das Gesetz verbessert die Bildungsteilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden und Beamten, an arbeitsweltbezogener und gesellschaftspolitischer Bildung sowie an ehrenamtsbezogener Bildung. Wir sind überzeugt: Davon profitieren alle Beteiligten. Die polemischen Befürchtungen – insbesondere von Seiten der CDU – die Thüringer Unternehmen und Betriebe würden durch die Einführung eines gesetzlichen Anspruches auf Bildungsfreistellung übermäßig belastet, teilen wir so nicht. Das Gesetz sieht zahlreiche Regelungen vor, die eine zu starke Belastung der Thüringer Unternehmen ausschließen.“

Die grüne Bildungspolitikerin betont zudem, dass sämtliche Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung sehr intensiv geprüft worden sind. So sind gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wichtige Änderungen in das Gesetz aufgenommen worden: „Wir haben beispielsweise die Maßnahmenanerkennung in das Gesetz aufgenommen, um ein größeres Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Nun wird sicher geklärt, ob eine Bildungsveranstaltung im Sinne des Bildungsfreistellungsgesetzes freistellungsfähig ist oder nicht. Auch werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen und Bildungsträger bei der Anerkennung der Bildungsveranstaltungen einbezogen.“

„Thüringen musste lange genug auf das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz warten. Daher sind wir sehr froh, dass dieses Gesetzesvorhaben nun gemeinsam beschlossen wurde, nachdem es 1994 und 2009 Koalitionen aus CDU und SPD zwar jeweils im Koalitionsvertrag angekündigt, aber niemals auf den Weg gebracht haben“, schließt Rothe-Beinlich.