Unbefriedigendes Urteil

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Als juristisch nachvollziehbar, aber in der Sache unbefriedigend bezeichnet der Justiz- und Finanzpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag, Carsten Meyer, die heute ergangene Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes zu den Kommunalfinanzen. „Dass die Verfassungsbeschwerde der drei Kommunen letztlich abgelehnt wurde, weil der Klageweg nicht formgerecht war, ist eine Sache“, so Meyer. Für die Kommunen sei aber der zweite Hinweis der Richter schwieriger zu erfüllen, nämlich auf Euro und Cent nachzuweisen, welche so genannten freiwilligen Leistungen durch den zu geringen Finanzausgleich nicht geleistet werden können. „Etwas, das schon seit Jahren wegen zu geringen Einnahmen nicht getan wurde, kann schlecht bewertet werden.“ Für den grünen Politiker ist das Urteil auch keine Beruhigung für die klamme Landesregierung. „Wenn die aktuelle Haushaltskrise bei den Gemeinden voll durchschlägt, wird es nicht mehr schwer fallen, mit neuen Zahlen und guten Argumenten vor den richtigen Gerichten zu streiten.“ Die heutige Klageabweisung könne also weder die Kommunen zufrieden stellen, die mehr Geld brauchen, noch das Land, das eine formgerechte Neueinreichung der Klagen weiter fürchten müsse, so Meyer. „Unsere Fraktion wird mit großer Sympathie prüfen, ob ein Normenkontrollverfahren hier zu angemessenen Ergebnissen führen kann.“