Wahlkampfgetöse um Mehrgenerationenhäuser

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Zum medienwirksamen Einsatz des Thüringer Generationenbeauftragten Michael Panse (CDU) für die Mehrgenerationenhäuser in Thüringen vor einigen Tagen stellt Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag fest:

„Dass sich der Generationenbeauftragte den Erfolg für das Fortbestehen einiger Thüringer Mehrgenerationenhäuser vor allem selbst zuschreibt, ist ein klarer Fall von Selbstüberschätzung. Er stellt damit die engagierte Arbeit der wertvollen Begegnungsstätten für alle Altersgruppen in den Schatten“, so Siegesmund.

„Außer Geldforderungen an den Landeshaushalt in Wahlkampfzeiten war vom Thüringer Generationenbeauftragten in den letzten Monaten nicht viel zu hören. Das beste Mittel, um die Mehrgenerationenhäuser in Thüringen besser zu stellen, ist aus unserer Sicht die Abschaffung des Versorgungspostens von Herrn Panse. Dort wäre sein Etat von jährlich 200.000 Euro um einiges besser angelegt“, fordert Siegesmund.

Aus den Antworten auf zwei Kleine Anfragen der bündnisgrünen Landtagsfraktion mit dem Titel „Aufgaben des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen“ (Drs. 5/8093 und 5/8084) geht hervor, dass weder eine Bewertung, noch eine Berichterstattung über die Arbeit des Generationenbeauftragten durch die Landesregierung stattfindet.

„Wenn überhaupt, erfolgt die Berichterstattung des Generationenbeauftragten auf Nachfrage und nicht auf eigene Initiative. Es gibt keine Dokumentation über die Anzahl der Beratungsgespräche, für die er laut Kleiner Anfrage rund um die Uhr zur Verfügung steht. Zusätzlich ist er noch für die Bundesfreiwilligendienste und Antidiskriminierung verantwortlich, kann aber keine konkreten Ergebnisse vorweisen. Gerademal eine Kommune hat während seiner Amtszeit einen Seniorenplan erstellt. Eine Evaluation der Arbeit des Beauftragten ist auch in Zukunft nicht geplant – Transparenz Fehlanzeige“, stellt die grüne Sozialpolitikerin weiter fest.

„Für uns ist Generationengerechtigkeit ein Querschnittsthema, das in alle Gesetzesentwürfe und Rechtsverordnungen des Landes Thüringen einfließen muss. Hier fehlen uns vor allem fachliche Empfehlungen für den Bereich Menschen mit Behinderung, Inklusion, Mehrgenerationenwohnen, aber auch die Themen Arbeit und Beschäftigung für verschiedene Zielgruppen sowie die Seniorenmitwirkung“, so Siegesmund abschließend.