Licht und Schatten beim Landesmediengesetz

Carsten Meyer

Carsten Meyer: Es wäre mehr drin gewesen

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Thüringer Landesmediengesetzes erklärt Carsten Meyer, medienpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Das Landesmediengesetz und die Neuregelung der Thüringer Bürgermedien sind aus unserer Sicht in weiten Teilen gelungen. Insbesondere freut uns, dass wir die Landesregierung davon überzeugen konnten, eine Garantie der Netzneutralität in das Gesetz aufzunehmen. Thüringen ist damit das erste Bundesland mit einer solchen Regelung“, so Meyer

Dennoch habe sich die bündnisgrüne Fraktion bei der Abstimmung nur enthalten, weil relevante Kritikpunkte nicht aufgegriffen wurden. Insgesamt wäre laut Meyer mehr Mut wünschenswert gewesen.

„Echte Netzneutralität umfasst auch die freie Wahl der verwendeten Hard- und Software. Eine Erweiterung der Definition um diesen Aspekt wäre einfach möglich gewesen“, so Meyer. „Auch eine explizite Erwähnung, dass ‚Managed Services‘ nicht von den getroffenen Regelungen ausgenommen werden können, hätte für mehr Klarheit gesorgt.“

Der Änderungsantrag der bündnisgrünen Fraktion, der von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde, zieht auch Konsequenzen aus dem ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Das Prinzip der Staatsferne des Rundfunks muss auch bei der Besetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt zum Tragen kommen. Die Landesregierung sollte deshalb keinen Sitz mehr in diesem Gremium haben. Andere Länder sind hier schon weiter“, so Meyer abschließend.

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