Gesetzentwurf zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

Ja, ich will.

Carsten Meyer: Regelungen sind seit Jahren überfällig

In seiner gestrigen Sitzung beriet der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtages den Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Landesrecht. Mit diesem Gesetz soll das Thüringer Recht an das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft angepasst werden. Hierzu erklärt Carsten Meyer, justizpolitischer Sprecher:

„Diese Regelungen sind alle längst überfällig. Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es in Deutschland seit August 2001 und immer noch hat es Thüringen nicht geschafft, alle Gesetze entsprechend anzupassen. Insbesondere im Bereich des Beamtenrechts wartet die Landesregierung immer erst auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bis sie die Gesetze entsprechend anpasst. Das geht ausschließlich auf Kosten gleichgeschlechtlicher Parnterschaften in diesem Land“, kritisiert Meyer.

Die Haltung der Landesregierung zeige dies überdeutlich. So solle ein Anspruch auf Zahlung eines Familienzuschlages erst jetzt mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beamtenbesoldung geschaffen werden.

„Obwohl es hier lediglich um Kosten in fünfstelliger Höhe geht, soll der Zuschlag entgegen der Rechtsprechung europäischer und deutscher Gerichte nur gezahlt werden, wenn der Anspruch auf den Zuschlag noch nicht rechtskräftig abgelehnt wurde. Thüringer Beamten wird also zugemutet, gegen ihren Dienstherrn zu klagen, um ihr Recht zu bekommen,“ bemängelt Meyer.