Auch Google muss sich an europäisches Datenschutzrecht halten!

Carsten Meyer

Carsten Meyer: EuGH-Urteil ist wegweisend für den Datenschutz im Internet

Anlässlich des heutigen EuGH-Urteils zum „Recht auf vergessenwerden“ im Internet erklärt Carsten Meyer, netzpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Dieses Urteil ist wegweisend für den Datenschutz im Netz, denn natürlich muss sich jemand, der selbst verantwortlich für Datenverarbeitung ist, auch an die europäischen Datenschutzrechte halten. Damit wird das "Recht auf Vergessen" im Internet gestärkt“, begrüßt Meyer das heutige Urteil.

Durch das Urteil können sich Betroffene künftig direkt an die Betreiber von Internetsuchmaschinen wenden, wenn ihre persönlichen Daten in der Suchergebnisliste auftauchen und sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Betreiber dazu verpflichtet werden, sensible persönliche Daten aus ihrer Ergebnisliste zu streichen.

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs definiert die Ergebnisse einer Suchanfrage im Internet als Verarbeitung personenbezogener Daten und benennt die lokale Niederlassung von Google klar als dafür verantwortliche Stelle. Damit kann sich der Konzern datenschutzrechtlich nicht mehr auf seinen US-Standort zurückziehen“,  so Meyer.