Europäischer Gerichtshof erklärt Vorratsdatenspeicherung für ungültig

Datenschutz CD´s

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Heute erging das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. In ihrem Urteil erteilen die Richter der Vorratsdatenspeicherung ein klares „Nein“, betont Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Das Urteil ist ein deutliches Votum für die Bürgerrechte und eine Absage an alle, die immer noch vom gläsernen Bürger träumen. Nun liegt es an der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland endgültig zu beenden.“

„Jetzt sind hoffentlich auch die letzten Befürworter aus der Thüringer Landesregierung bekehrt“, fährt Adams fort, denn noch im Januarplenum 2014 verteidigten die Regierungsfraktionen des Thüringer Landtags die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat.

„Endlich ist bewiesen, wovon wir Grüne seit langem überzeugt sind. Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen tiefen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre dar. Wir begrüßen das längst überfällige und klare Zeichen für die Bürgerrechte des Europäischen Gerichtshofs.“

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