Grüne kritisieren Lockerung des Rauchverbotes durch die Landesregierung

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Die Thüringer Landesregierung schlägt in ihrem Gesetzesvorschlag zum Nichtraucherschutz vor, dass Gaststätten mit überwiegend Getränkeangeboten und bis max. 75 Quadratmeter Gastfläche das Rauchen wieder offiziell erlauben dürfen, wenn sie Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin und Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Diese so genannte ‚Eckkneipenregelung' führt das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz ad absurdum. Wir haben seit jeher einen konsequenten Nichtraucherschutz gefordert, der ein generelles öffentliches Rauchverbot beinhaltet. Schon die Hintertürregelungen des Thüringer Nichtrauchergesetzes mit den Ausnahmen des Rauchverbotes für Nebenzimmer von Gaststätten und Diskotheken haben das Gesetz in seiner Wirkung beeinträchtigt und den Schutz der Nichtraucher weich gespült. Dass nun Frau Taubert eine weitere Aufweichung des Nichtraucherschutzes als ,pragmatische Lösung' deklariert ist blanker Hohn." "Die Verfassungsgerichte haben das Thüringer Nichtrauchergesetz nicht deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil es das Rauchen verbietet, sondern weil laut Art. 3 Abs. 1 GG eine Ungleichbehandlung aufgrund der Ausnahmen für Einzelne, wie z.B. Diskotheken, gegeben war. Eine weitere Lockerung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konsequent ab. Wir fordern ein Nichtraucherschutzgesetz, das es verdient, diesen Namen zu tragen und nicht weiter `vernebelt", so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.