Einbringung des Thüringer Gesetzes über betreute Wohnformen und Teilhabe

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Anlässlich der heutigen Einbringung des Thüringer Gesetzes über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz) erklärt Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung ein eigenes Heimgesetz vorlegt, denn der Bedarf an einer zukunftsgerichteten und innovativen Alten- und Behindertenpolitik in Thüringen wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. Für uns Bündnisgrüne ist vor allem wichtig, dass durch die Novelle endlich die Entwicklung im Bereich der neuen betreuten Wohnformen gefördert wird und dass wir die Versorgung Pflegebedürftiger rechtssicher gestalten. Leider bietet der Gesetzentwurf viel Regelungsspielraum. Wie schon bereits bei der Novellierung des Krankenhausgesetzes liefert die Landesregierung eine Gesetzeshülle, die noch mit Leben gefüllt werden muss. Mit uns wird es keine weitere Rechtsverordnungstaktik geben. Im Anhörungsverfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass vor allem unsere zentralen Punkte Selbstbestimmung, Verbraucherschutz und Transparenz im neuen Wohn- und Teilhabegesetz umfassend berücksichtigt werden.“