Prostituierte stärken - Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen

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„Die Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu verankern und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, war das Ziel und der Geist des Prostitutionsgesetzes von 2002. Dadurch wurde der Bereich der Prostitution aus der Sittenwidrigkeit herausgeholt. Ein Zurück in die rechtliche Unsicherheit und die Doppelmoral der Zeit vor dem Prostitutionsgesetz lehnen wir ab, denn es geht uns um die Rechte und den Schutz dieser Frauen und Männer: Insofern sind die Äußerungen, insbesondere der Abgeordneten Holzapfel von der CDU, nicht hilfreich, werden darin doch Zusammenhänge behauptet, die so nicht existieren“, stellt Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag klar. Die Evaluierung des Gesetzes hat gezeigt, dass zum einen der mangelnde Umsetzungswille in den Bundesländern der gewünschten Wirkung des Gesetzes entgegenwirkt und zum anderen weitere Regelungen unterblieben, da sie in die Zuständigkeiten der Länder fallen. „Die derzeitige Diskussion um die Situation der Prostituierten muss dafür genutzt werden, dass nun auch die Länder aktiv werden, ihre Gesetzgebung an dem Schutz und den Rechten der Frauen und Männer in der Prostitution auszurichten. Deshalb wollen wir die Arbeitsbedingungen durch gewerberechtliche Überprüfungen von Prostitutionsstätten und ihren Betreiberinnen und Betreibern sicherer machen und Sexarbeiterinnen und –arbeiter besser, zum Beispiel vor Mietwucher und Ausbeutung, schützen. Auch ihr Zugang zur Sozialversicherung muss weiter verbessert werden“, so Rothe-Beinlich weiter, die dazu bereits vor drei Wochen zwei umfangreiche Anfragen an die Landesregierung gestellt hat, um genaueres Datenmaterial zu erhalten. „Fest steht außerdem: Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung muss konsequent und effektiv bekämpft werden, denn dabei handelt es sich um eine schwere, abscheuliche Straftat“, so die Grünenpolitikerin weiter, die konstatiert: „Und hier ist in der Tat das Innenministerium zuständig.“ Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in den letzten vier Jahren nichts für die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution getan. Einzig die bündnisgrüne Bundestagsfraktion ist dazu aktiv geworden. Der aktuelle Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot gibt hierzu ebenfalls keine überzeugende Antwort. Dabei fordert auch die EU-Opferschutzrichtlinie Neuregelungen auf nationaler Ebene. „Der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution vor Abschiebung, insbesondere während laufender Verfahren, muss deutlich verbessert werden. Außerdem würden ein dauerhaftes Bleiberecht und wirksame Opferschutzprogramme die Anzeige- und Aussagebereitschaft der Betroffenen erhöhen. So können die Ermittlung der Täterinnen und Täter und die Erhellung der Strukturen unterstützt werden. Darüber hinaus müssen Freier von Zwangsprostituierten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihnen bekannt ist, dass es sich bei der Sexarbeiterin um eine Zwangsprostituierte handelt“, formuliert Rothe-Beinlich die bündnisgrünen Forderungen. „Die unhaltbare Situation von Frauen und Männern, die zur Prostitution gezwungen werden, darf nicht dazu führen, Sexarbeiterinnen und -arbeitern ihre Selbstbestimmung, Anerkennung und sicheren Arbeitsbedingungen zu verweigern“, schließt die bündnisgrüne Frauenpolitikerin.
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