Grüne erfreut über Zusage für die Erhaltung von so genannten Babyklappen und anonymer Geburt

(c) Bündnis 90 / Die Grünen

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag gab Sozialministerin Taubert gestern einen Sofortbericht der Landesregierung ab, in dem sie sich deutlich für die Erhaltung der sogenannten Babyklappen aussprach und zusagte, Initiativen auf den Weg zu bringen, um Rechtssicherheit auch für die anonyme Geburt zu schaffen.

Dazu erklärt für die Antragsteller Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Wir sind sehr froh, dass sich alle Fraktionen im Thüringer Landtag positiv auf unseren Antrag bezogen haben. Nun hoffen wir, dass es nach der Beratung im Sozialausschuss auch Thüringen zügig eine Bundesratsinitiative gibt, die für Rechtssicherheit in den Fragen anonyme Geburt und mit Blick auf die sog. Babyklappen sorgt. Denn wir meinen: Wenn durch das Angebot von Babyklappen und anonymer Geburt auch nur ein Kinderleben gerettet oder zukünftiger Schaden von ihm abgewendet wird, hat es sich gelohnt. Und dass die Angebote in Thüringen genutzt wurden, haben die Zahlen belegt.“

Der Deutsche Ethikrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 26.11.2009 für eine Abschaffung von Babyklappen und Angeboten zur anonymen Geburt ausgesprochen. Er beruft sich dabei auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern. Diese Angebote werden vom sogenannten Notstandsrecht nicht abgedeckt. Das Bundesverfassungsgericht (2004) stellt hingegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Vordergrund. Damit befindet sich die anonyme Geburt in Deutschland nach wie vor in einer rechtlichen „Grauzone“. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen den dringenden Bedarf auf diesem Gebiet Rechtssicherheit zu schaffen.

„Wir sind wie die Deutsche Kinderhilfe und auch die Kirchen in Deutschland für die Erhaltung von Babyklappen und Angeboten zur anonymen Geburt. Diese Angebote sind sehr niedrigschwellige Angebote für Frauen in absoluten Ausnahmesituationen, für die sonstige Hilfestrukturen nicht erreichbar sind. Sie dienen dem Schutz des neugeborenen Kindes. Das heißt nicht, dass uns nicht auch das Recht auf das Wissen um die eigene Herkunft am Herzen liegt. Dennoch meinen wir, dass in dieser Frage das Recht auf Leben Vorrang haben muss“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.

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