Datenschutz in Thüringen verteidigen

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Zur heute veröffentlichten Pressemeldung des stellvertretenden Ministerpräsidenten Christoph Matschie erklärt Carsten Meyer, justizpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen: „Das Telekommunikationsgeheimnis ist nicht nur Sache des Grundgesetzes, sondern auch der Thüringer Landesverfassung. ‚Jeder hat Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten‘, heißt es dort in Artikel 6 (2). Insofern erwarten wir vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Thüringens etwas mehr als die Kritik an der Bundesregierung mittels Pressemitteilung. Wir fordern das aktive Eingreifen der Landesregierung über eine Bundesratsinitiative – auch in der Sommerzeit. Hier sind neben Matschie auch der für die Landesverfassung zuständige Justizminister Poppenhäger und die für den Bundesrat zuständige Ministerin Walsmann gefragt.“ Meyer verweist in diesem Zusammenhang auf den in der letzten Woche von seiner Fraktion eingereichten Antrag „Persönliche Freiheiten verteidigen, Datenschutz wahren – Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger entsprechend der Thüringer Verfassung gewährleisten“: „Angesichts des Versagens der Thüringer Staatsorgane in anderen Bereichen muss der Freistaat in der NSA-Affäre eine positive Vorreiterrolle spielen.“
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