Die Ministerpräsidentin muss Farbe bekennen

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Zum Artikel im Spiegel (29. Juli 2013), wonach interne Dokumente der Staatskanzlei und des Justizministeriums belegen, dass Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht darüber informiert war, dass eine Versetzung von Peter Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand nicht möglich war, erklären Landessprecher Dieter Lauinger und die Fraktionsvorsitzde Anja Siegesmund von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir sehen uns bestätigt, dass sowohl die Staatskanzlei wie auch das Thüringer Justizministerium zu der gleichen rechtlichen Einschätzung gekommen sind wie wir Grüne. Damit dürfte auch der letzte Zweifel daran ausgeräumt sein, dass die Versetzung von Peter Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand rechtswidrig war", erklärt Landessprecher Dieter Lauinger und fügt hinzu:

„Notwendig ist jetzt eine sofortige, lückenlose und umfassende Offenlegung aller Akten und des gesamten Entscheidungsprozesses. Die Causa Zimmermann ist damit zur Causa Lieberknecht geworden. Die Ministerpräsidentin muss jetzt darlegen, warum sie in Kenntnis der Rechtswidrigkeit diese Entscheidung getroffen und sich über die eindeutigen rechtlichen Hinweise der Staatskanzlei und des Justizministeriums hinweggesetzt hat“, so Lauinger abschließend.

Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Thüringer Landtag, sieht durch die Recherchen des Spiegel auch die Arbeit der Fraktion bestätigt: „Angesichts der Enthüllung des Spiegels gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt den Landtag um die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Lieberknecht ersuchen wird. Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, warum die Ministerpräsidentin für Herrn Zimmermann dieses Risiko eingeht."

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Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht nur im aktuellen Fall des ehemaligen Regierungssprechers Zimmermann ist die Ministerpräsidentin mit Steuergeldern offensichtlich überaus großzügig, sondern diese Großzügigkeit hat Frau Lieberknecht schon mit der Bestallung des über 59 Jahre alten Herrn Bischler aus Bayern zum Thüringer
Polizeipräsidenten demonstriert. Kaum in Thüringen angekommen, wurde der bayrische Polizeibeamte von B2 nach B6 befördert. Aufgrund seines fortgeschrittenen Lebensalters kann Herr Bischler somit unter normalen
Umständen mit einer Restdienstzeit von weiniger als zwei Jahren kein Ruhegehalt aus seinem Amt als Polizeipräsident B6 beziehen. Ich gehe aber davon aus, dass die Regierung die Dienstzeit dieses Beamten noch soweit verlängert, dass für die Ruhegehaltsfähigkeit aus B6 gesorgt ist. Selbst
wenn man unterstellt, dass die Bayrische Landesregierung hier einen
Ruhegehaltsausgleich an Thüringen überweist, so erstreckt sich solch eine Summe lediglich auf das Amt, welches Herr Bischler in Bayern innegehabt hat, nämlich B2.
Die Ruhegehaltsdifferenz zu B6 hat dann der Thüringer Steuerzahler zu finanzieren! Hochgerechnet auf die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes erscheint die hier für Herrn Zimmermann in Rede stehende Summe von 1500 Euro p.m. über lediglich drei Jahre, gemessen an der Ruhegehaltsdifferenz
von B2 zu B6 für einen Polizeipräsidenten in Ruhe, als Peanuts. Noch vor Ernennung des Herrn Bischler hatte ich auch die Ministerpräsidentin auf diese "klassische Versorgungsbeförderung" hingewiesen. Mit dem Dank der Frau Lieberknecht bekam ich daraufhin ein lapidares Schreiben unter Freistaat Thüringen, Staatskanzlei , 15/We,Fr-4631.182/2012 gezeichnet von einem Herrn
Wehner. Das weitere Ergebnis ist bekannt. Herr Bischler kam nach Thüringen und wurde gleichwohl sofort zum Polizeipräsidenten ernannt und in die
Besoldungsgruppe B6 eingewiesen. Auch diese Personalie ist den Verantwortlichen aus der Thüringer Landesregierung bisher nicht auf die Füße gefallen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Töpfer