Causa Lieberknecht-Zimmermann und das Strafrecht

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Grüne: Justizminister muss Stellung beziehen Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, fordert den Justizminister über eine parlamentarische Anfrage zur Stellungnahme in der Causa Lieberknecht-Zimmermann auf.

„Die Ministerpräsidentin gedenkt offenbar, ihr rechtswidriges Verhalten im Fall Zimmermann über das Sommerloch auszusitzen und die SPD druckst weiter herum und will von nichts gewusst haben. Wir Grüne lassen die beiden damit nicht einfach durchkommen. Über eine parlamentarische Anfrage wollen wir jetzt unter anderem wissen:

1. Sieht die Landesregierung im Fall der Versetzung des ehemaligen Staatssekretärs und Regierungssprechers Peter Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Ministerpräsidentin?

2. Hat die zuständige Staatsanwaltschaft auf Grund des öffentlich bekannten Sachverhaltes ein Verfahren gegen die Ministerpräsidentin eingeleitet und wenn nein, aus welchen Gründen hat sie davon abgesehen?"

Weiterhin zeigt sich Anja Siegesmund verwundert über die Arbeitsweise des Kabinetts bei Personalentscheidungen. Nach Aussage des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Matthias Machnig, sei die Zustimmung zur Versetzung von Peter Zimmermann „zwischen Tür und Angel" erfolgt. (TLZ-Interview, 18. Juli 2013).

„Die Aussagen von Minister Matthias Machnig lassen tief in das Miteinander und die Arbeit des Kabinetts blicken. Durch unsere parlamentarische Anfrage müssen jetzt alle Beteiligten Farbe bekennen. Diese Versorgungsmentalität ist inakzeptabel und wird vollkommen zurecht von den Bürgerinnen und Bürger des Freistaats verurteilt", so Siegesmund.

Der bündnisgrüne Landessprecher Dieter Lauinger kündigt abschließend an: "Falls die Staatsanwaltschaft nicht schon von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet hat, behalten wir uns je nach Ergebnis der Antwort der Landesregierung vor, eine eigene Strafanzeige zu stellen."

Schlagworte

"Ermittlungsverfahren gegen Lieberknecht wegen Untreue"
bezogen auf frühere Kontakte in meiner Sache speziell an Herrn Lauinger gerichtet.

Sehr geehrter Herr Lauinger,

eigentlich wollte ich Sie nicht mehr behelligen. Dieses, weil ich davon ausgehen musste, dass kein oder nur wenig Interesse an meiner Sache haben und ich offenbar nur als Störfaktor gelte. Aber, der aktuelle Vorfall, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Lieberknecht wegen Untreue, hat mich dazu veranlasst diesen Vorgang doch noch zu kommentieren.

Es hat sich genau das ereignet, was ich Ihnen bereits schon von vornherein deutlich machte. Dies ist keine Schadenfreude, weil ich das Ergebnis bereits schon vorher kannte, es ist einfach nur ein Trauerspiel. Es gibt eben für unsere deutsche Justiz Personen, welche unter Artenschutz stehen und als unantastbar gelten. Wenn möglich, werden dann die Anzeigenerstatten verunglimpft und hilft dies nicht, dann bedroht, und das letzte Mittel, es kommt zu Beschuldigungen. Nur um z.B. solche wie mich zum Schweigen zu bringen.

Glauben Sie tatsächlich immer noch an die Unabhängigkeit der Justiz und deren Staatsanwaltschaften im “Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland”? Ich längst nicht mehr.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Lieberknecht wegen Untreue ist ausschließlich nur dem geschuldet, weil offenbar die Staatsanwaltschaften doch nicht so unabhängig sind, wie diese eigentlich sein sollten. Es sei denn, diese sollen zu bestimmten Zwecken instrumentalisiert werden. Ich denke dabei an diese Witzveranstaltung gegen Wulff.

Wollen Sie nun fristgerecht bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen, die mit Sicherheit ebenfalls die Einstellung des Verfahrens bestätigen würden. Dann gibt es sicher noch die Möglichkeit einer Klageerzwingung. Wobei ich feststellen musste, dass das Klageerzwingungsgesetz eher ein Klageverhinderungsgesetz ist.

Ich werde diese Ihre Sache weiter verfolgen, sollte sich da noch etwas ergeben.

Nun gehe auch ich davon aus, dass das Ermittlungsverfahren gegen Machnig wegen klar erwiesenen Leistungsbetrug ebenfalls eingestellt wird.

In meinem Fall ist es ebenso gekommen, wie vorher zu sehen war, gemessen an dem was mir zuvor schon geboten wurde. Nun hat auch die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren wegen Prozessbetrug eingestellt. Die Begründung hierzu war wie nicht anders zu erwarten nichtssagend und offensichtlich mit Absicht sehr allgemein gehalten. Dennoch war ungeschminkt ersichtlich, hier sollte kein Verfahren durchgeführt werden. Die von mir aufgeführten eindeutigen Beweise wurden einfach ungeprüft ignoriert und die genannten Zeugen wurden ebenfalls nicht befragt. Hierbei befindet sich sogar ein Zeuge, welcher als unabhängig gilt und keinerlei eigene Interessen verfolgen würde, mit hoher Aussagekraft.

Selbst die von mir als zwingend notwendig eingeforderte Befragung meine Person zur angezeigten Sache, wegen der Komplexität des Ganzen und deren steuerrechtlichen Zusammenhänge, kam es nicht. (Außer einem eher als privat geführten Gespräch mit einem Kripo Beamten welcher mit meiner Anzeige befasst war, vor der Tür der KPI Jena, gab es nichts.)

Statt dessen, weil ich mich erdreistete die Einstellung des zur Anzeige genbrachten Ermittlungsverfahrens wegen Prozessbetrug nicht zu respektieren und bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegte, wurde nun am Amtsgericht Erfurt Klage gegen mich wegen angeblicher Nachstellung eingereicht. Dieses, ohne zuvor in der Sache, wie allgemein üblich mich als Beschuldigten zu vernehmen. Ich selbst lange Zeit rätseln musste, was die eigentlich mir anhängen wollen.

Mittlerweile verschaffte ich mir auf anderen Wegen die nötigen Informationen. An Hand des Aktenzeichens war zu erkennen, dass es sich hierbei ursächlich um eine Sache aus dem Jahre 2008 handelt. Es gab keinerlei Anzeige in dieser Sache wegen der angeblichen “Nachstellung” gegen mich. Dies ist einfach nur das selbst inszenierte Machwerk der Staatsanwaltschaft Erfurt.

Aufgrund meiner früheren Anzeige von 2008, wegen “Unterschlagung und Vernichtung von Unterlagen und Dokumenten, deren Vernichtung und somit der gezielt beabsichtigten Urkundenfälschung” (auf mittlerweile bewiesener Dienstanweisung der früheren Finanzministerin Diezel erfolgt, –aktuell Landtagspräsidentin–), wurde ich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Erfurt (Staatsanwältin Peinelt) als Zeuge zur KPI Jena geladen.

Dem Irrglauben verfallen, man will mich zu meiner Anzeige befragen, wurde ich eines Besseren belehrt. Der Kripo Beamte legte großen Wert darauf zu verweisen, dass er lediglich eine Anordnung der Staatsanwältin Peinelt folge leistet. Dies mit den folgenden Worten: “Ziehen Sie Ihre Anzeige zurück, ansonsten könnte diese sich gegen mich richten.” Ich lehnte wegen der Eindeutigkeit der Beweise ab und tat gleichzeitig dem Kripo Beamten kund, dass ich diese Aufforderung als gezielte Bedrohung ansehe.

Das Verfahren wurde später wegen angeblicher Verjährung eingestellt. Dies, obwohl noch immer wissentlich und mit Vorsatz diese verfälschten Verwaltungsakten des FA Jena zu meinem Nachteil verwendet werden.

Zuvor wurde versucht ein Verfahren gegen mich wegen angeblicher Falschbeschuldigung eingeleitet. Dieses wäre jedoch nur möglich gewesen, wenn meine vorgenannte Anzeige sich als solche erwiesen hätte. Dann hätte man sich allerdings doch mit dieser Anzeigesache befassen müssen. Das Ergebnis wäre dann nicht im Sinne der Strafvereitler gewesen. Diese Falschbeschuldigung wurde offensichtlich zunächst fallen gelassen.

Bereits 2009 erfuhr ich durch meine Informantin im Finanzministerium, dass seitens der Staatsanwaltschaft Erfurt (Peinelt) der Bedienstete des Finanzministeriums Pilch, so nach Erich Milke Methode, als IM verpflichtet wurde. Pilch hat seit 2008, also nach der Bedrohung durch die Staatsanwältin Peinelt gegen mich, regelmäßig über mich und meinen Handlungen, die Einforderung meiner Rechte gegenüber dem Finanzministerium betreffend, IM-Berichte an die Staatsanwaltschaft Erfurt abgegeben. Diese Ungeheuerlichkeit wurde selbst seitens des Pilch unaufgefordert 2010, während eines Klärungsgespräches im Finanzministerium im Beisein von 2 Zeugen bestätigt.

Nun, nach jetzt schon 6 Jahren IM-Berichterstattung des Pilch, versucht genau diese Staatsanwältin Peinelt mich, das eigentliche Opfer von folgenschweren Betrugsvorgängen zu Täter zu machen. Weil der frühere Versuch, mich wegen Falschbeschuldigung zu belangen nicht funktionierte, nun der Versuch mich wegen angeblicher Nachstellung zu Täter zu machen. Ich sage da, nur zu, sollte es tatsächlich zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Erfurt kommen, dann werde ich das Gericht wegen der schweren Betrugsvorgänge zu meinen Lasten, im Sinne meiner Verteidigung zu meiner Bühne machen.

Sie sind hierzu herzlich eingeladen. Den Termin einer möglichen Verhandlung vor Gericht würde ich Ihnen dann zur Verfügung stellen. Ob Sie dann immer noch an den Rechtsstaat glauben, wage ich zu bezweifeln.

Dann werden Sie feststellen, wie auch da eine gewisse Parteilichkeit zum Vorschein kommt. Allerdings, nur der kleinste Verdacht führt dann dazu, dass ich einen Befangenheitsantrag stellen werde.

Mit freundlichen Grüßen
R. Utschig