Generelles Blutspendeverbot aufheben

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Anja Siegesmund: Genereller Ausschluss von Homosexuellen ist diskriminierend Die Bundesärztekammer spricht sich für eine Lockerung beim Blutspendeverbot für Homosexuelle aus. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anja Siegesmund:

„Der generelle Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit der Blutspende ist diskriminierend und ausgrenzend. Während jede heterosexuelle Frau und jeder heterosexuelle Mann Blut spenden darf (oder aufgrund seines individuellen Risikoverhaltens auch nicht), werden Homosexuelle als Gruppe per se vom Blutspenden ausgeschlossen. Diese Regelung ist ebenso diskriminierend wie wirkungslos, schließlich kann niemand überprüfen, ob die Blutspender die Wahrheit sagen. Das generelle Blutspendeverbot basiert heute mehr auf Ängsten, als auf Fakten. Wir Grüne fordern eine Gleichbehandlung von Homosexuellen beim Blutspenden. Das bedeutet, dass sie künftig ebenso wie alle anderen nach ihrem persönlichen Risiko gefragt werden sollen.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen hatte schon im März-Plenum dieses Jahres einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen in den Gleichstellungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Am 11. September ist eine mündliche Anhörung angesetzt. Siegesmund bedauert, dass CDU und SPD den Antrag nicht auch in den eigentlich zuständigen Gesundheitsausschuss überwiesen haben.

„Angesichts der Diskussion um die Sicherheit von Blutkonserven wäre das vernünftig gewesen“, so die gesundheitspolitische Sprecherin. Der bündnisgrüne Antrag fordert die Landesregierung zum Handeln auf Bundesebene auf. Einen ähnlichen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte der Landtag Sachsen-Anhalts mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Dies zeige, so Siegesmund, dass das Thema parteiübergreifend als dringlich angesehen wird. Sie verweist auch darauf, dass schon heute einige Staaten der EU auf den Ausschluss Homosexueller verzichten.

„Die Richtlinie 2004/33/EG spricht von Personen und nicht von Gruppen, die auszuschließen sind. Insofern bin ich nicht davon überzeugt, dass wir eine europäische Lösung brauchen. Deutschland kann schon jetzt handeln. Die Bundesärztekammer sollte sich nicht hinter der EU verstecken. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass ein höheres Risiko für die Sicherheit von Blutkonserven bisher nicht festgestellt werden konnte. Die jetzige Stigmatisierung muss deshalb ein Ende finden“, so Siegesmund abschließend.