Grüne wünschen sich breit getragenes Aufarbeitungsbeauftragtengesetz

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Astrid Rothe-Beinlich hofft auf sachliches und fachliches Miteinander Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben nun ihre Änderungsvorschläge zum Entwurf ihres eigenen Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes im Landtag vorgelegt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass einige der Kritikpunkte und Hinweise aus der schriftlichen Sachverständigenanhörung von den regierungstragenden Fraktionen aufgegriffen und der Gesetzentwurf entsprechend überarbeitet wurde. Schließlich ließ der bisherige Gesetzentwurf von CDU und SPD an vielen Stellen deutliche inhaltliche Mängel erkennen. So wies der bisherige Ansatz, die Arbeit der Landesbeauftragten auf die Koordinierung der Aufarbeitungsinitiativen auszurichten, in die falsche Richtung. Das soll nun zum Glück revidiert werden. Auch geht der Gesetzentwurf nun nicht mehr von dem unwissenschaftlichen Begriff einer DDR-Diktatur aus, sondern rückt zu Recht die Rolle und Verantwortung der SED für die politischen Verhältnisse in der DDR in den Mittelpunkt.“

Allerdings hätte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen sensibleren Umgang mit dem Gesetzesvorhaben gewünscht. So wurde in der Beratung zur ersten Lesung im Landtag zwar eine mündliche Anhörung zugesagt, im federführenden Justizausschuss jedoch abgelehnt.

„Daher fanden lediglich eine schriftliche Anhörung des Justizausschusses und eine Onlinedebatte statt, was wir sehr bedauern, weil uns in dieser Frage das direkte Gespräch wichtig sein sollte. Auch konnten die zuständigen Fachausschüsse, der Bildungs- wie der Sozialausschuss, bisher nicht zum Gesetz und zu den schriftlich eingegangenen Stellungnahmen beraten. Daher ist es schon verwunderlich, wenn die Koalitionsfraktionen heute so klingen, als wäre der Diskussionsprozess bereits abgeschlossen – steht dieser doch im Parlament wie in den Ausschüssen noch bevor“, so die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete weiter.

Astrid Rothe-Beinlich weist zudem darauf hin, dass es sicherlich besser gewesen wäre, hätte man nicht nur nach geschichtsträchtigen Zeitpunkten für die Präsentation eines solchen Anliegens und der Vorstellung von Änderungsanträgen – wie heute am 17. Juni – geschielt, sondern von Anfang an kontinuierlich und umfassend das Gespräch mit den Aufarbeitungsinitiativen in Thüringen gesucht: „Dann wäre uns ein so schlechter Gesetzentwurf, wie ursprünglich von CDU und SPD am 9. November vorgelegt, im Parlament erspart geblieben.“

„Nach dem verpatzten Start für die umstrittene Neuregelung der oder des Landesbeauftragten wünschen wir uns für die zukünftigen Beratungen in den Fachausschüssen einen offenen und transparenten Dialog auf Augenhöhe mit allen Fraktionen. Schließlich haben alle Fraktionen im Landtag die Notwendigkeit der Aufarbeitung betont. Daher sollte es nun um einen gemeinsamen Weg für eine gute gesetzliche Grundlage dafür gehen. Wir jedenfalls sind dazu gern bereit“, so Rothe-Beinlich abschließend.

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