Beratung von Flüchtlingen: Gemeinsame Initiative für Fortführung eines Bundesprogramms

Kein Mensch ist illegal_privat
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE fordern die Fortführung des zum Ende des Jahres 2013 auslaufenden Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge. Ziel ist es, mit einer interfraktionellen Parlamentsinitiative und einer Parlamentsentscheidung die Landesregierung aufzufordern, sich gegenüber der Bundesregierung für die Fortsetzung des Bundesprogrammes einzusetzen. Eine Zustimmung der angefragten anderen Fraktionen des Landtages steht bislang noch aus. Die Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Sabine Berninger (DIE LINKE) verweisen auf die Erfolge der bundesweit über 250 geförderten Projekte in 28 Netzwerken und deren fortbestehende Notwendigkeit bei der Beratung von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten. „Bundesweit ist es gelungen, tausende Flüchtlinge, die bislang weitgehend aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt waren, in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln und zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen. Einerseits als Voraussetzung für eine Aufenthaltsverfestigung eine nachhaltige Integration abzuverlangen und andererseits gleichzeitig Strukturen, die sie beim Nachweis solcher Integrationsleistungen erfolgreich unterstützen, nicht weiter zu fördern, ist kontraproduktiv“, so Berninger. Die LINKE-Abgeordnete verweist auf eine Beschlussfassung der Integrationsministerkonferenz vom März 2013, die mit den Stimmen Thüringens die Bundesregierung gebeten hat, mit Blick auf die ESF-Förderperiode ab 2014 die Fortführung des Programms zu gewährleisten. Astrid Rothe-Beinlich verweist ebenso auf die Bedeutung der Projekte für die Aufnahmegesellschaft. „Die Beratungsnetzwerke leisten einen erheblichen Anteil zur Öffnung von Unternehmen für nicht-deutsche Arbeitnehmerinnen und helfen über nach wie vor bestehende bürokratische Hürden hinweg. Die bislang geförderten Projekte tragen damit auch zu einem hohen Teil zur gesellschaftlichen Öffnung und damit zum Abbau von ablehnenden Vorurteilen und Stereotypen bei“, so Rothe-Beinlich. Die beiden Politikerinnen betonen, dass die in den vergangenen Jahren vorgetragenen Bekenntnisse zur Integration letztlich nur dann glaubhaft sind, wenn die Aufnahmegesellschaft ihre eigene Verantwortung zum Erreichen gleicher sozialer, ökonomischer und politischer Rechte auch für Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit wahrnimmt. "Die Beratungsnetzwerke sind ein Teil dieser gesellschaftlichen Verantwortung und müssen fortgesetzt werden", so Rothe-Beinlich und Berninger.