Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: Guter Tag für die Gleichstellung!

© Grüne Landtagsfraktion Thüringen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute klargestellt, dass die Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten verfassungswidrig ist. Dazu erklärt der gleichstellungspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen, Dr. Frank Augsten: „Heute ist ein guter Tag für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Die Bundes- und auch die Thüringer Landesregierung haben es bisher nicht als notwendig angesehen, die offensichtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu beheben. Noch im März hat Thüringen der steuerlichen Gleichbehandlung im Bundesrat seine Zustimmung verwehrt. Dass erst wieder ein Gericht Klarheit sprechen muss, kommt einer gleichstellungspolitischen Bankrotterklärung gleich. Während die rot-grün regierten Länder im Bundesrat gehandelt haben, hat Schwarz-Gelb im Bund auf Stillstand gesetzt.“ Die bündnisgrüne Landtagsfraktion Thüringen kämpft für die volle Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nach dem Grundsatz „gleiche Pflichten, gleiche Rechte“. Die Ungleichbehandlung im Steuerrecht ist nun rückwirkend zum 1. August 2001 verfassungswidrig. „Die Union muss ihre Blockade gegen die Gleichstellung und gegen das Grundgesetz endlich aufgeben und sich den Lebensrealitäten stellen. Gleiche Rechte für Schwule und Lesben sind kein Gnadenakt, sondern Verfassungsgebot“, so Augsten abschließend.