Residenzpflicht muss fallen

Bild zur Pressemitteilung: Residenzpflicht@B90GR
In der kommenden Landtagssitzung wird der Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Aufhebung der Residenzpflicht beraten. Nachdem CDU und SPD die Behandlung des Tagesordnungspunktes in der letzten Landtagssitzung noch verhindern konnten, wird dieser nun am Freitag auf jeden Fall als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen. Während die CDU-Fraktion sich noch immer verweigert, Flüchtlingen innerhalb Thüringens Bewegungsfreiheit zu ermöglichen, hat die SPD-Fraktion mittlerweile erklärt, dass die Abstimmung in ihrer Fraktion als Gewissensentscheidung freigegeben wird. Daher besteht die Chance, mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und der SPD die Aufforderung zur Aufhebung der Residenzpflicht im Landtag zu verabschieden. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion: „Die Zeit ist reif für das Ende der Residenzpflicht! Ich hoffe und wünsche mir, dass die Abgeordneten des Landtages am Freitag möglichst geschlossen eine richtige Entscheidung im Sinne einer humanitären Flüchtlingspolitik treffen. Insbesondere appelliere ich an die Abgeordneten der SPD, zu ihrem Wort zu stehen und für mehr Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge zu votieren. In keinem anderen Land der Europäischen Union gibt es eine solche Residenzpflicht. Nur Bayern und Sachsen beharren derzeit neben Thüringen noch auf einer solchen Form der Diskriminierung. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit führt zu nichts anderem als zu Isolation und dem vorsätzlichen Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe. Außerdem ist Bewegungsfreiheit ein Menschenrecht, das auch für Flüchtlinge im Freistaat gelten muss.“ Die bündnisgrüne Flüchtlingspolitikerin weist zudem darauf hin, dass es noch weitere zahlreiche diskriminierende gesetzliche Regelungen gibt, die dringend geändert werden müssen. „So fordern wir ein Ende der Unterbringung in teilweise desolaten Gemeinschaftsunterkünften und ein Verbot der in einigen Landkreisen immer noch üblichen Gutschein-statt-Bargeld-Praxis. Außerdem kritisieren wir die restriktive Handhabung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Thüringen durch die Ausländerbehörden der Landkreise", so Rothe-Beinlich abschließend.