Thüringen Schlusslicht bei der Anpassung des Wassergesetzes

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Anlässlich der Ablehnung des Antrages „Thüringer Wassergesetz noch in dieser Legislatur novellieren“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen erklärt Dr. Frank Augsten, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die Ablehnung unseres Antrages durch die Regierungsfraktionen kommt einer Arbeitsverweigerung gleich. Seit der Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 ist der Landesregierung bekannt, das Landesrecht anzupassen. Vor diesem Hintergrund jetzt so zu tun, als sei eine Novellierung innerhalb weniger Monate nicht machbar, ist scheinheilig. Dass es auch anders geht, zeigt uns der Vergleich mit den anderen Bundesländern. Thüringen gehört somit im Ergebnis wieder mal zu den Schlusslichtern.“

Nach einem Jahr parlamentarischer Beratung ist sogar ein Vorschaltgesetz, das eigentlich kurzfristig Reglungen im Thüringer Wasserecht ändern und anpassen sollte, im Ausschuss sprichwörtlich abgesoffen. „Alle notwendigen Gesetzesvorhaben im Umweltbereich scheitern an der Uneinigkeit der Regierungsfraktionen. Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar“, schließt Augsten.