NATURA 2000: Fachgespräch verdeutlicht erhebliche Defizite

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Am 14. Mai 2013 lud die bündnisgrüne Landtagsfraktion zum Fachgespräch „Alles in gutem Zustand? – NATURA 2000 und der Erhalt der biologischen Vielfalt in Thüringen“ im Thüringer Landtag ein. Zu den Ergebnissen der Veranstaltung, die viele Fachleute wahrgenommen haben, erklärt der naturschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Frank Augsten: „Thüringen wird seiner Verantwortung zum Schutz und Erhalt der Lebensräume sowie gefährdeter Arten laut der EU-Naturschutzrichtlinie nur unzureichend gerecht.“

Von vielen TeilnehmerInnen des Fachgesprächs wurden erhebliche Defizite sowohl beim Erreichen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als auch der EU-Vogelschutzrichtlinie kritisiert. So sei in vielen Bereichen eine Verschlechterung des Zustandes der schützenswerten Lebensräume und der Population von gefährdeten Arten feststellbar. „Das Handeln der Landesregierung zum Erhalt des europäischen Schutzgebietsnetzes kommt einem Komplettversagen gleich. Thüringen hat einen enormen Aufholbedarf und müsste eigentlich mehr Geld in die Hand nehmen, um das aufzuarbeiten, was bisher vernachlässigt worden ist. Angesichts der schwierigen Haushaltslage muss überprüft werden, in welchem Umfang die Defizite behoben und Prioritäten gesetzt werden können“, fordert Augsten.

Um einen günstigen Zustand der Schutzgebiete zu gewährleisten, reicht es nicht aus, sie auszuweisen und an die EU zu melden. „Über Managementpläne und die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen muss je nach Gebietszustand verhandelt werden. Dabei ist der Dialog zwischen den Landnutzern und -besitzern von großer Bedeutung. Zudem kann der Erhalt des europäischen Schutzgebietsnetzes über biologische Stationen nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens in den Regionen abgesichert werden“, fährt der bündnisgrüne Umweltpolitiker fort. „Mit einem ‚weiter so‘ werden die Ziele der Thüringer Biodiversitätsstrategie im Freistaat verfehlt werden. Im schlimmsten Fall droht ein Beschwerde- und Vertragsverletzungsverfahren im Zuge der Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie“, schließt Augsten.