Festhalten an Residenzpflicht ist unchristlich

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In Thüringen ist zwischen der CDU und SPD-Fraktion ein offener Streit um die Abschaffung der Residenzpflicht in Thüringen ausgebrochen. Der CDU-Innenminister Jörg Geibert lehnt Änderungen weiter ab, der Koalitionspartner SPD will diese Haltung öffentlichen Berichten zufolge nicht akzeptieren. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die anhaltende Verweigerung des CDU-Innenministers und der CDU-Fraktion, die Residenzpflicht auf den gesamten Freistaat auszuweiten, versteht mittlerweile kein Mensch mehr. Wenn selbst die vom Ministerium erstellten Evaluationsberichte und das Votum der Thüringer Ausländerbehörden zu keinerlei Umdenken führen, so muss man sich schließlich fragen, was die CDU zu einer derartigen Verweigerungshaltung treibt. Schließlich gibt es in ganz Thüringen mittlerweile eine breite Zustimmung zur Aufhebung der Residenzpflicht, so wie wir und die VertreterInnen der Flüchtlingsverbände, der Kirchen, die Sozialverbände und Gewerkschaften sie seit langem fordern. An die SPD können wir nur appellieren, zu ihrer Position zu stehen, und nicht wie in Vergangenheit, den Koalitionsfrieden über ihre politischen Forderungen zu stellen“, kommentiert die bündnisgrüne Flüchtlingspolitikerin entsprechende Aussagen von Minister Matschie und Herrn Höhn. Die bündnisgrüne Fraktion unterstützt die morgen, 21. März, stattfindenden Proteste des Thüringer Flüchtlingsrates vor dem Thüringer Landtag im Rahmen der Kampagne „Residenzpflicht abschaffen“. Astrid Rothe-Beinlich wird dort noch einmal um breite Unterstützung der Forderung werben. Zudem wird im April ein erneuter Antrag der Grünenfraktion gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag eingebracht, der die Abschaffung der Residenzpflicht in Thüringen fordert. „Thüringen muss hier endlich handeln und den Betroffenen Bewegungsfreiheit ermöglichen. In keinem anderen Land der Europäischen Union gibt es eine solche Residenzpflicht und nur Bayern und Sachsen beharren auf einer solchen Form der Diskriminierung. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit führt zu nichts anderem als zu Isolation und dem vorsätzlichen Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe. Außerdem ist Bewegungsfreiheit ein Menschenrecht, das auch für Flüchtlinge gelten muss“, gibt Astrid Rothe-Beinlich abschließend zu bedenken.