Grüne begrüßen Bundesratsentscheidung für steuerliche Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften

Bild zur Pressemitteilung: Regenbogenfahne - CSD_brainchildvn@flickr
Mit Hilfe der neuen Mehrheiten im Bundesrat wurde heute ein gemeinsamer Antrag der Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zum „Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht“ verabschiedet. Dazu erklärt der gleichstellungspolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Thüringen, Dr. Frank Augsten. „Heute hat der Bundesrat der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die Rot-Grüne-Karte gezeigt und sich für den Grundsatz einer allgemeinen Steuergerechtigkeit ausgesprochen. Solange das Ehegattensplitting noch existiert, muss es für alle gelten – egal ob in einer heterosexuellen oder homosexuellen Partnerschaft. CDU und CSU müssen jetzt im Bundestag ihre Blockadehaltung aufgeben und dem vom Bundesrat überwiesenen Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. Das Bundesverfassungsgericht darf uns nicht zum wiederholten Mal ermahnen, dass die Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verfassungswidrig ist."