Homoehe und Adoptionsrecht: Lieberknecht agiert unglaubwürdig

Bild zur Pressemitteilung: Regenbogenfahne - CSD_brainchildvn@flickr
Zu den Äußerungen der Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in der heutigen Ausgabe der Thüringer Allgemeine, erklärt die Vorsitzende der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anja Siegesmund: „Wir brauchen keine ständigen Urteile von Gerichten, um festzustellen, dass die Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen diskriminierend und verfassungswidrig ist. Wir wollen die Ehe für alle - wie in Frankreich, Großbritannien oder den Niederlanden. Die Zeit der Ausgrenzung muss vorbei sein. Ob Adoptionsrecht, Einkommenssteuer oder Kindergeld für Regenbogenfamilien – in all diesen Punkten muss Diskriminierung beseitigt und Gleichstellung hergestellt werden. Die CDU-Politik hängt der gesellschaftlichen Wirklichkeit hier komplett hinterher.“ Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtages in seiner letzten Sitzung vom 6. Februar über die steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beraten. „Die Thüringer Landesregierung hat in dieser Legislatur keine einzige eigene Initiative zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Bundesrat eingebracht, bei den Initiativen anderer Bundesländer hat sie sich enthalten“, kritisiert der gleichstellungspolitische Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, Dr. Frank Augsten. „Außerdem mogelt sich die Landesregierung im Ausschuss um eine klare Positionierung herum und versteckt sich hinter noch ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.“ Im Rahmen der Beantwortung unserer Großen Anfrage zur „Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (LSBTI) in Thüringen“, die seit einer Woche vorliegt, erklärt die Landesregierung, dass sie zurzeit aus koalitionspolitischen Gründen keine Bundesratsinitiativen oder Vorhaben zur Unterstützung der Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Einkommenssteuerecht und Adoptionsrecht beabsichtigt. „Vor diesem Hintergrund sind die Aussagen zur steuerlichen Gleichbehandlung von Ministerpräsidentin Lieberknecht einfach unglaubwürdig und nur als reflexartige Effekthascherei einzuordnen“, stellt Siegesmund klar. Statt die richtigen Konsequenzen aus dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu ziehen, spricht sich Ministerpräsidentin Lieberknecht beim Adoptionsrecht gegen eine vollständige Gleichstellung aus und möchte weitere Urteile abwarten. „Dieses Politikverständnis ist gegenüber den Betroffenen unerträglich. Wir können doch nicht immer Diskriminierung über Gerichte beheben lassen. Die CDU muss endlich begreifen, dass Gleichstellung kein Gnadenakt, sondern ein Verfassungsgebot ist“, sagt Siegesmund und betont: „Im Mittelpunkt einer grünen Familienpolitik steht das Kindeswohl, egal in welcher Familienform.“ Schon in der kommenden Sitzung des Bundesrates kann Thüringen Farbe bekennen. Am 1. März werden die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines „Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht“ (Drucksache 137/13) einbringen. Hier wird deutlich, dass andere Länder in Sachen Gleichstellung Thüringen weit voraus sind.