BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen und die Grüne Landtagsfraktion begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Stärkung des Adoptionsrechts von Homosexuellen

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Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Regelungen zum Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt hat, erläutern der bündnisgrüne Landessprecher Dieter Lauinger und der gleichstellungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dr. Frank Augsten: „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich. Wir freuen uns über diese längst überfällige Entscheidung, die eine weitere diskriminierende Praxis gegenüber den Rechten homosexueller Partnerschaften und vor allem gegenüber den Kindern in diesen Partnerschaften beendet. Das Bundesverfassungsgericht teilt in seinem Urteil die in weiten Teilen unserer Gesellschaft vertretene Auffassung, das die Liebe und Zuwendung in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft das Aufwachsen eines Kindes genauso fördere wie in einer Ehe. Familie ist dort, wo Kinder sind. Einzig bei der Union und der Merkel-Regierung herrscht nach wie vor völlige Realitätsverweigerung, die selbst nach mehrfachen Urteilen aus Karlsruhe nicht Willens und in der Lage sind, diskriminierende Zustände zu beenden. Für die volle Gleichstellung homosexueller Partnerschaften und ein gemeinsames Adoptionsrecht braucht es wohl eine grüne Regierungsbeteiligung.“, erklärt der Landessprecher der Thüringer Grünen, Dieter Lauinger. Auch der gleichstellungspolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Thüringen, Dr. Frank Augsten, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Für uns ist klar, dass die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften endlich behoben werden muss. Dazu setzt das jetzt gesprochene Urteil ein wichtiges Zeichen. Ähnliches wünschen wir uns auch in Thüringen. Hier mogelt sich die Landesregierung nach wie vor um eindeutige Positionierungen herum. Echte Initiativen fehlen. So fordern wir die Thüringer Landesregierung auf, gemeinsam mit Schleswig-Holstein endlich auch einen Antrag zur steuerrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in den Bundesrat einzubringen.“ Um festzustellen, inwieweit die Gleichstellung homosexuell lebender Menschen in Thüringen verwirklicht ist und welche Maßnahmen geeignet sind, um jegliche Art von Diskriminierung zu vermeiden, hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag eine Große Anfrage mit dem Titel „Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (LSBTI) in Thüringen“ eingereicht. Die Antwort wird für diesen Donnerstag, den 21. Februar, erwartet. Hintergrund: Nach geltendem Recht ist zwar die Adoption des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich (“Stiefkindadoption”), nicht aber die Adoption eines vom eingetragenen Lebenspartner adoptierten Kindes (“Sukzessivadoption” oder “Zweitadoption”). Dagegen werden Ehepartnern beide Adoptionsmöglichkeiten eingeräumt. Die klagenden lesbischen und schwulen Paare machten in Karlsruhe deshalb Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und den Schutz der Familie geltend. Der Landtag von Schleswig-Holstein hat in seiner Januarsitzung mit großer Mehrheit beschlossen, eine Initiative zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in den Bundesrat einzubringen. Mit Ausnahme der CDU haben alle im Landtag von Schleswig-Holstein vertretenen Fraktionen diesem Vorstoß zugestimmt.