Thüringen bleibt Schlusslicht bei Gleichstellung und Frauenförderung

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Mit 41 Ja-Stimmen hat die schwarz-rote Koalition in Thüringen heute ihr Gleichstellungsgesetz durchgesetzt - gegen den erklärten Willen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und des Landesfrauenrates und gegen die Stimmen der Opposition.

„Wir bedauern zutiefst, dass Thüringen damit die Chance verpasst, in Sachen Gleichstellung und Frauenförderung endlich voran zu kommen. Da half nicht einmal die engagierte Rede der SPD-Frauenpolitikerin Pelke, die sich deutlich gegen das Gesetz positionierte und zusammen mit ihrer Fraktionskollegin Marx die Zustimmung verweigerte. Dafür gilt ihnen unser Respekt. Der Rest der SPD-Fraktion stimmte leider mit dem Koalitionspartner CDU und sicherte somit die Mehrheit für ein Gesetz, welches unterm Strich 134 Gleichstellungsbeauftragte streicht,14 Kommunen die Gleichstellungsbeauftragten nimmt, weiterhin kein Verbandsklagerecht beinhaltet und Gleichstellungspläne nur noch alle sechs Jahre vorsieht. Echte Bemühung um Gleichstellung sieht anders aus", so lautet das Resümee von Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bereits am Morgen die Proteste der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und des Landesfrauenrates vor dem Landtag unterstützt, um doch noch ein Umdenken zu erreichen. „Traurige Realität auch in Thüringen ist noch immer, dass die Gleichstellung von Frauen und deren gleichberechtigte Repräsentanz mitnichten erreicht sind. Beispielhaft dafür stehen auch Thüringens Ministerien, wo es - so ergab es die Antwort auf meine Kleine Anfrage (Dr. 5/5658) - in fünf Ministerien (Innen, Finanzen, Wirtschaft, Bau und Umwelt) nicht eine einzige weibliche Abteilungsleiterin gibt. Auch die ReferatsleiterInnen sind überwiegend männlich - in allen Ministerien", gibt Rothe-Beinlich zu bedenken.

„Niemand hat in Frage gestellt, dass Männer auch Gleichstellungsbeauftragte sein können - solange sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Diskriminierung jedoch die Hauptthemen sind, mit denen sich Betroffene an die Gleichstellungsbeauftragtem wenden, stellt sich jedoch die Frage, warum. Wir jedenfalls setzen auch auf den Selbstvertretungsanspruch von Frauen und hätten uns gewünscht, die Meinung derjenigen, die diese wichtige Arbeit leisten, in die Entscheidungsfindung adäquat einzubeziehen", schließt die Grünenpolitikerin.