Novellierung des Thüringer Wassergesetzes ist überfällig

Bild zur Pressemitteilung: Wasserhahn_bioflash1@flickr
Zur wiederholten Vertagung des Thüringer Vorschaltgesetzes zur Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes im Umweltausschuss des Thüringer Landtags erklärt Dr. Frank Augsten, umweltpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion: „Das Vorschaltgesetz befindet sich jetzt fast schon ein Jahr in der parlamentarischen Beratung. Ursprünglich sollte es die Rechtsunsicherheiten, die seit der Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes bestehen, im Vollzug des Thüringer Wassergesetzes nur kurzfristig bis zur vollständigen Novellierung dessen beheben. Die Vertagung ist vor diesem Hintergrund völlig inakzeptabel. Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, das Thüringer Wassergesetz in Gänze zu novellieren, um endlich eine umfassende Anpassung an die seit 2009 gültige Bundesgesetzgebung zu erreichen.“ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen hat im Rahmen des Vorschaltgesetzes zur Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz einen Änderungsantrag zu Regelungen zur Durchgängigkeit von Gewässern und Wasserkraftnutzung an Querbauwerken sowie zu Regelungen für einen besseren Schutz von Gewässerrandstreifen eingebracht. „Im Außenbereich soll der Gewässerrandstreifen zwanzig Meter und im Innenbereich fünf Meter bemessen“, erläutert Augsten, und weiter: „Diese Regelung soll einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie leisten und würde im Gegensatz zum Vorschlag der Landesregierung zu einem tatsächlichen Schutz vor diffusen Einträgen von Nährstoffen führen.“ Die fehlende ökologische Durchgängigkeit unserer Flüsse ist eine wesentliche Ursache dafür, dass die Qualitätsanforderungen des Gewässerschutzes nicht erreicht werden. Ein zentrales Problem stellen Stau- und Wasserkraftanlagen dar. Insbesondere Kleinwasserkraftanlagen bringen aufgrund ihrer geringen energetischen Effizienz kaum klimapolitischen Nutzen, schädigen aber die Fischfauna in erheblichem Maße. „Die Nutzung neuer Wasserkraftanlagen darf deshalb nur zugelassen werden, wenn die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie nachweislich nicht beeinträchtigt werden und die Fischfauna in ihrem Bestand nicht gefährdet wird“, schließt der Umweltpolitiker.