Was Bremen kann, kann Thüringen schon lange

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Die Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, Anja Siegesmund, erklärt zur Einführung des Mindestlohngesetzes in Bremen: „Bremen zeigt, wie man es richtig macht. Öffentliche Vergabe muss ab sofort mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde entlohnt werden. Das betrifft den Schulbusfahrer ebenso wie den Gebäudereiniger in der Kindertagesstätte. Die Landesregierung könnte nachziehen, indem sie unserem Gesetzentwurf zur Einführung des Mindestlohns zustimmt und die AG-Mindestlohn der Koalitionsparteien umgehend das Konzept für die Bundesratsinitiative für ein deutschlandweites Mindestlohngesetz für Ausschreibungen der öffentlichen Hand vorschlägt.“ Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen hat bereits einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich am Beispiel Bremens orientiert und ebenfalls einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für öffentliche ArbeitgeberInnen vorsieht. Im Freistaat verdient nach wie vor jeder dritte Arbeitnehmer und jede dritte Arbeitnehmerin in diesem Bereich weniger als 8,50 Euro pro Stunde. „Thüringen darf nicht dem Motto ‚je billiger, desto besser‘ folgen, sondern sollte die faire Bezahlung seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Selbstverständlichkeit ansehen“, schließt Siegesmund.