Verzögerung einer Gebietsreform ist grobe Fahrlässigkeit

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Im Zuge der aktuellen Debatte um die Notwendigkeit und den Umfang einer Gebietsreform wirft Carsten Meyer, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, der Regierung grobe Fahrlässigkeit vor. „Nachdem nun auch schon der Präsident des Thüringer Rechnungshofes, Herr Dr. Dette, der regierenden CDU die allseits bekannten guten Argumente für eine umgehende Gebiets- und Verwaltungsreform um die Ohren haut, bekommt das Abwarten in dieser Angelegenheit allmählich justiziables Niveau“, so Meyer. „Die Regierung ist angehalten, Schaden von Thüringen abzuwenden und es ist nun allen bewusst, welchen negativen Konsequenzen ein weiteres Abwarten in dieser Frage nach sich ziehen wird. Im Strafrecht wäre der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit durch bewusstes Unterlassen langsam erreicht.“ Eine Umsetzung erst mit der übernächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 sei dabei viel zu spät. „Wer es mit einer modernen und schlanken Verwaltung in Thüringen ernst meint, ist sicher auch in der Lage, das Kommunalwahlgesetz einmalig so zu ändern, dass z.B. die nächste Periode verkürzt wird, um beispielsweise in 2017 eine solche Reform umsetzen zu können“, regt der bündnisgrüne Finanzexperte an. Für seine Fraktion fordert Carsten Meyer zum wiederholten Mal den umgehenden Beginn eines abgestimmten Verfahrens ein, an dessen Ende eine neue Struktur der Landesverwaltung sowie der Kreise und Gemeinden steht. „Dabei sind der demografische Wandel, die rückgehenden Finanzmittel, aber auch die Verbesserung der Leistungen für die BürgerInnen und eine effizientere Aufgabenwahrnehmung nur einige wichtige Aspekte“, so Meyer. Es sei aber vor allem auch genug Zeit für eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit vorzusehen. „Deshalb aber bis 2020 warten zu wollen, sei ein bewusst herbeigeführter Schaden für den Freistaat“, schließt Carsten Meyer.