Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

(c) Bündnis 90 / Die Grünen

Nachdem Schwarz-Gelb im Bundesrat die Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Benachteiligung wegen der sexuellen Identität blockiert hat, fordert der Sprecher für Gleichstellungspolitik der Bündnisgrünen Landtagsfraktion, Dr. Frank Augsten, die Thüringer Landesregierung auf, ein klares Signal gegen Diskriminierung in Thüringen zu setzen: „Es ist ein Armutszeugnis, dass Schwarz-Gelb im Bundesrat den Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Transgender im Grundgesetz ausgebremst hat. Aber auch Thüringen lässt Lesben und Schwule, trotz der Verankerung der sexuellen Orientierung in der Thüringer Verfassung, schmählich im Stich. In Artikel 2 Abs. 3 steht: ‚Niemand darf wegen [...] seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden.’ Die Thüringer Landesregierung ist aufgefordert, endlich ihre ideologischen Scheuklappen abzulegen. Wir werden unser Wahlversprechen halten und dafür sorgen, dass Lebensrealitäten anerkannt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE begrüßen den Gesetzentwurf zur Anpassung des Thüringer Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes der Fraktion DIE LINKE. Dieser wurde als Projekt des Landesverbandes Thüringen im Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband angestoßen und bereits in der letzten Legislatur ergebnislos ins Plenum des Thüringer Landtages eingebracht. Perspektivisch wollen wir eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in allen Bereichen: beim Kindschaftsrecht, beim Adoption- und Sorgerecht, im Miet-, Erb-, Beamten- und Steuerrecht ebenso wie im Ausländerrecht. Thüringen darf nicht länger den letzten Platz bei der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einnehmen, sondern muss den Worten Taten folgen lassen, ganz im Sinne unserer Verfassung.“