Zu spät und zu kurz gedacht

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Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde heute auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die überfällige Hygiene-Verordnung beraten. „Zwei Monate nach Ablauf der gesetzlichen Frist und zwei Jahre nachdem wir sie eingefordert haben, hat nun endlich das Gesundheitsministerium die Hygieneverordnung geliefert. Aber sie kommt nicht nur zu spät, sie ist auch noch zu kurz gedacht“, sagt Anja Siegesmund, gesundheitspolitische Sprecherin der bündnsigrünen Fraktion, dazu. Die Verordnung hätte in Thüringen laut Bundesgesetz am 1. April 2012 in Kraft treten müssen. Fast alle anderen Bundesländer hatten ihre Verordnungen fristgerecht auf den Weg gebracht. Siegesmund hat vor allem Zweifel an der Wirksamkeit der Verordnung. „Woher das ausreichende Hygienepersonal in den Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen kommen soll, weiß keiner. Die Vernachlässigung der entsprechenden Aus- und Fortbildung rächt sich nun.“ Die Grünen-Politikerin verweist darauf, dass das Thüringer Krankenhausgesetz bereits seit 2003 die Möglichkeit für Rechtsverordnungen vorgesehen hatte. „Seitdem hätte jedem klar sein müssen, dass das Thema mehr Beachtung verdient.“ Zudem kritisiert Siegesmund die ungenügenden Kontroll- und Meldestrukturen innerhalb der medizinischen Einrichtungen. „Es reicht nicht aus, auf die Selbstkontrolle der Einrichtungen zu vertrauen. Vielmehr muss der öffentliche Gesundheitsdienst in Form der Gesundheitsämter für Transparenz im Sinne des Patientenschutzes sorgen. Aber auch dafür braucht es ausreichendes und qualifiziertes Personal“, schließt Siegesmund.
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