Keine illegale gentechnische Verunreinigung der Äcker!

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat heute den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gestärkt und den Anbau nicht zugelassener Sorten untersagt. Auslöser für das Urteil war die Klage eines hessischen Bauern, der ohne sein Wissen gentechnisch verunreinigtes Raps-Saatgut auf seinen Acker ausgebracht hatte, für das es in der EU keine Zulassung gibt. „Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, denn es entscheidet maßgeblich darüber, ob und in welchem Maße eine illegale, schleichende Kontamination von nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt stattfindet oder nicht“, erklärt Dr. Frank Augsten, gentechnikpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dazu. „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden, denn es ist eine gute Nachricht für Verbraucher, Landwirte und Imker, die keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf dem Feld, im Bienenstock und auf dem Teller haben wollen.“ Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Wichtigkeit des Prinzips der Nulltoleranz beim Saatgut. Diese muss gewahrt bleiben, ganz gleich, ob eine Verunreinigung vorsätzlich oder unwissentlich erfolgt ist. „Es mangelt nicht an Versuchen der Gentechnikindustrie, am Widerstand großer Teile der Verbraucherinnen und Verbraucher vorbei diese Risikotechnologie in der Landwirtschaft und der Lebensmittelverarbeitung schleichend einzuführen. Gentechnikfreies, sauberes Saatgut schiebt diesem Tun einen Riegel vor und stärkt damit den Verbraucherschutz“, so Augsten abschließend.