Koalition verweigert Ausschussberatung zu menschenwürdiger medizinischer Behandlung von Flüchtlingen

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Ein Trauerspiel mit fatalen Folgen erlebte der Thüringer Landtag heute einmal mehr, als es um die Beratung zweier Anträge für eine menschenwürdige medizinische Behandlung von Flüchtlingen ging. „Nicht genug damit, dass Innenminister Geibert die Lebensrealität Tausender Betroffener, die ohne Papiere in Deutschland leben, völlig ignorierend erklärte, dass natürlich nur diejenigen Leistungen erhalten, die nicht in der Illegalität leben. Die Koalition verweigerte sich trotz feuriger Reden des SPD-Abgeordneten Dr. Hartung sogar einer Ausschussberatung. Damit wurde einmal mehr die Scheinheiligkeit der Koalition im Umgang mit Flüchtlingen deutlich. Nicht sehen, nichts hören, nicht sagen, scheint die Devise zu lauten“, konstatiert enttäuscht Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Das ist ein unwürdiger Umgang mit Menschen, die leiden. Schließlich geht es um das Recht eines und einer jeden, medizinische Versorgung zu erfahren, unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Menschen. Und Thüringen könnte hier Verbesserungen schaffen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag beispielsweise vorgeschlagen, die Rechtsverordnung des Freistaats entsprechend zu ergänzen, zweijährig zur Gesundheitssituation Bericht zu erstatten, Menschen ohne Aufenthaltsstatus mittels anonymisierten Krankenscheinen den Zugang zu Ärzten zu gewährleisten, die psychosoziale Betreuung sicherzustellen und den Aufbau des medinet.jena zu unterstützen“, so die Grünenpolitikerin weiter. All das soll nun nicht einmal diskutiert werden. Der Vorschlag von Dr. Hartung, allein die Ärzte in die Verantwortung zu nehmen, greift hier zu kurz. Selbstverständlich sind diese dem hippokratischen Eid verpflichtet. „Allerdings sehen wir in den diskriminierenden Regelungen von Landes- und Bundesseite ein Grundübel im Umgang mit Flüchtlingen und somit auch die Verantwortung der Politik. Schließlich steht im Asylbewerberleistungsgesetz, dass nur akute und schmerzhafte Erkrankungen behandelt werden müssen. Auch deshalb machen wir uns auch auf Bundesebene dafür stark, dieses Gesetz endlich abzuschaffen“, so Rothe-Beinlich abschließend.