Mindestlohnantrag folgen oder eigenen Vorschlag machen

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Anlässlich der heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Mindestlohnantrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg, erklärt Anja Siegesmund, sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Ein Mindestlohn, der nach dem Vorbild Großbritanniens durch eine unabhängige Kommission von ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und WissenschaftlerInnen geregelt werden soll, ist seit Langem grüne Forderung. Der Mindestlohn hat in Großbritannien keine Arbeitsplätze vernichtet, wie CDU und FDP ohne jede wissenschaftliche Grundlage stets behaupten. Die schwarz-rote Landesregierung sollte sich entweder dem Vorschlag der drei Bundesländer anschließen oder sich endlich mit einem eigenen Konzept produktiv in die Debatte einbringen. Es reicht nicht, nur `Nein´ zu sagen“, stellt Siegesmund klar. Erst in der vergangenen Woche hatte die OECD festgestellt, dass die Einkommensungleichheit in Deutschland seit 1990 erheblich stärker gewachsen sei als in den meisten anderen OECD-Ländern. „Ein Mindestlohn kann hier entgegenwirken“, sagt Siegesmund weiter. Zugleich forderte sie bei einer Einführung eines Mindestlohnes mit einer Untergrenze von 8,50 Euro eine kurze Übergangszeit der Lohnanpassung für die ostdeutschen Bundesländer. „Bei diesem Prozess müssen insbesondere die Situation der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie die derzeitige regionale Lohnhöhe berücksichtigt werden“, schließt Siegesmund.