Lesen bildet - Bibliotheken als Bildungseinrichtungen konsequent fördern

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Anlässlich der Vielzahl an Veranstaltungen rund um den „Treffpunkt Bibliothek“ und der gleichzeitig stattfindenden Haushaltsdebatte solidarisiert sich die Bildungs- und Kulturpolitikerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich, ausdrücklich mit dem Thüringer Bibliotheksverband. „Die vorgelegten zehn Eckpunkte für die Weiterentwicklung und den Erhalt der öffentlichen und der Hochschulbibliotheken finden unsere ausdrückliche Unterstützung. Respekt an dieser Stelle stellvertretend an die Vorsitzende des Verbandes, Annette Kasper, die damit die Debatte um die Zukunft unserer Bibliotheken unterfüttert und zugleich Lösungsansätze aufzeigt. Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als diese brauchen sie die Unterstützung aller Ebenen“, ist Astrid Rothe-Beinlich überzeugt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten das in Thüringen, dem Land der Dichter und Denker, existierende Bibliotheksgesetz ebenso wie die Situation der Bibliotheken für dringend verbesserungswürdig. „Uns fehlen beispielsweise klare Regelungen zur finanziellen Beteiligung des Landes an den Bibliotheken und zum Bestandsschutz derselben“, gibt die grüne Kulturpolitikerin zu bedenken und stellt klar: „Das Land sehen wir in der Verantwortung, den Kommunen finanzielle Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Freistaat selbst sollte sich am Bestandsausbau beteiligen. Hierfür schlagen wir vor, pro Jahr einen Euro pro EinwohnerIn für Büchereien aufzubringen. Der Freistaat könnte sich daran mit 50 Cent pro EinwohnerIn beteiligen.“ Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag benennt sechs Punkte, über die sie mit den FraktionärInnen aller Fraktionen und dem Bibliotheksverband ins Gespräch kommen möchte: 1.) Bibliotheken dürfen nicht länger „freiwillige“ Aufgaben sein. 2.) Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen, die der Kooperation im schulischen und im Lesefrühförderungsbereich verpflichtet sind und zudem auch bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einen wichtigen Beitrag leisten können. 3.) Ein gut erreichbarer Zugang für jeden Bürger und jede Bürgerin zu einer entsprechend ausgestatteten, nutzbaren öffentlichen Bibliothek muss gewährleistet werden. Dafür soll eine Bibliothekenentwicklungsplanung des Landes ins Leben gerufen werden, in der die kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Bibliotheksverband und die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken einbezogen werden soll. 4.) Bibliotheken sollen sich an den aktuellen Anforderungen der multimedialen Medien- und Informationsangebote orientieren und damit einen Beitrag zur kulturellen Integration leisten und der sogenannten „digitalen Spaltung" entgegen wirken. 5.) Es braucht die Sicherstellung der Finanzierung und ein langfristiges Bekenntnis des Landes zur Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken. 6.) Das Land sollte den Auf- und Ausbau der Bibliotheken durch ein Zwei-Säulen-Finanzierungsmodell fördern – einerseits durch einen jährlichen Zuschuss für Neuerwerbungen von Medien, andererseits durch eine Projektförderung für innovative Ansätze.