
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Regelung einzusetzen, um den Betreibern von offenen WLAN-Netzen Rechtssicherheit zu verschaffen. Dazu soll das Telemediengesetz (TMG) dahin gehend geändert werden, dass die Haftbarkeit von Betreibern offener WLAN-Netze für rechtswidrige Handlungen Dritter (Störerhaftung) deutlich eingeschränkt wird, indem sie als Diensteanbieter im Sinne von § 2 Nr. 1 TMG definiert und somit vom Regelungsgehalt
des § 8 TMG umfasst werden. Diese Regelung muss gewerbliche und nicht gewerbliche WLAN-Anbieter gleichermaßen umfassen.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
Themen