Pflanzenabfallverordnung: Rückwärts- statt vorwärtsgewand

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Das Inkrafttreten der geänderten Thüringer Pflanzenabfallverordnung am 27.08.2010 stellt für den umweltpolitischen Sprecher, Dr. Frank Augsten, ein Signal in die falsche Richtung dar.

„Anstatt das Brennverbot von Pflanzenmaterial und Grünschnitt auszuweiten, macht die Landesregierung mit ihrer Aufweichung der Verordnung einen Schritt zurück. Diese Entscheidung ist aus umweltpolitischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar. Das Verbrennen von Biomasse ist nicht mehr zeitgemäß. Auch vor dem Hintergrund, dass ab dem Jahr 2015 die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet werden sollen, die in ihrem Gebiet anfallenden Bioabfälle getrennt zu sammeln und zu verwerten, wäre eine Entscheidung hin zu einem generellen Brennverbot von Biosmasse weitsichtiger gewesen“, resümiert der Umweltpolitiker.