Perspektiven der Pilzberatung in Thüringen

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Pilzberatung zum Schutz der Bevölkerung vor Pilzvergiftungen und zur Aufklärung über genießbare und giftige Pilze war zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik eine gesetzlich geregelte Aufgabe, die von den Kreishygiene- Inspektionen organisiert und betreut wurde. Dadurch waren für die ehrenamtlichen Pilzberater/-innen eine finanzielle Aufwandsentschädigung, Aus- und Weiterbildung sowie Versicherungsschutz geregelt. 1990 sind die Kreishygiene-Inspektionen in die neu gegründeten Gesundheitsämter übergegangen. Seither wird Pilzberatung in den Landkreisen und kreisfreien Städten als freiwillige Aufgabe fortgeführt, die jedoch wegen ungeklärter versicherungsrechtlicher Angelegenheiten und fehlender Finanzmittel vieler Orts nur noch bedingt wahrgenommen wird oder sogar aufgegeben wurde. Aufgrund mangelnder finanzieller Anreize für die sehr zeitintensive ehrenamtliche Tätigkeit, aber auch wegen des hohen Altersdurchschnitts gibt es in Thüringen daher immer weniger Pilzberater/-innen. Schon heute kommt es zu Einschränkungen bei der Pilzberatung in einigen Landkreisen und die Gefahr ist groß, dass sich eines Tages keine freiwilligen Pilzsachverständigen mehr finden werden. Eine Reorganisation der Pilzberatung und die gesetzliche Verankerung der Pilzberatung in der thüringischen Gesundheitsdienstverordnung, wie in den Gesundheitsdienstgesetzen von Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen-Anhalt, könnte dieser Gefahr entgegenwirken sowie hohe Kosten für die Behandlung von Pilzvergiftungen vermeiden.