Novelle des Thüringer Waldgesetzes: Waldumbau, Waldgenossenschaftsanteile und forstwirtschaftliches Vorkaufsrecht

Wald

Die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen haben nach intensiven Beratungen zwischen den Abgeordneten nun einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Waldgesetzes vorgelegt. Zu den Schwerpunkten äußern sich die forstpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen:

Roberto Kobelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Nach dem für den Thüringer Wald katastrophalen Dürrejahr 2018 wollen wir den Waldumbau hin zu an den Klimawandel angepassten Mischwäldern deutlich beschleunigen. Dazu muss die Förderung verstärkt werden. Für eine naturnahe Waldbewirtschaftung möchten wir mit dem Gesetzentwurf auch die Förderung des Rückepferdeeinsatzes im Zusammenhang mit einer 40 m-Gassenbewirtschaftung statt einer sonst üblichen 20 m-Gassenbewirtschaftung einführen. Mit der Neuregelung besteht zudem wieder Rechtssicherheit, dass Rad fahren auf allen festen und befestigten Wegen im Wald erlaubt ist.“

Dagmar Becker (SPD-Fraktion): „Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts waren Anteile von Waldgenossenschaften nicht mehr verkäuflich. Deshalb führen wir eine Neuregelung ein, die Rechtssicherheit für die vielen Waldgenossenschaften bedeutet. Außerdem soll das Reiten auf Waldwegen endlich wieder erlaubt werden. Es ist fast 20 Jahre her, dass SPD und Linke im Landtag vergeblich gegen das Reitverbot der CDU kämpften. Die damaligen Versprechen eines gut ausgewiesenen und nutzerfreundlichen Reitwegenetzes sind bis heute nicht erfüllt!“

Tilo Kummer (LINKE-Fraktion): „Die Einführung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechts für die Landgesellschaft, die erworbene Flächen dann an regional ansässige Land- und Forstwirtschaftsbetriebe weiter veräußern soll, ist von zentraler Bedeutung. Damit soll langfristig zersplitterter Kleinprivatwald durch so genannte Arrondierung besser bewirtschaftet werden können. Außerdem wird durch eine parallele Regelung zum landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht verhindert, dass land- und forstwirtschaftsfremde Investoren Flächen in Thüringen zur Geldanlage erwerben. Bisher greift das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht nicht beim gemeinsamen Verkauf von land- und forstwirtschaftlicher Flächen.“

Im Gesetzentwurf werden weiterhin Vorkehrungen getroffen, um der massenhaften Verbreitung des Borkenkäfers entgegenzuwirken und betroffene Waldbesitzer von unnötigen Kosten für Aufforstungen zu entlasten. Besonders wichtig ist den Fraktionen von R2G, dass ein Kommunalwaldverkauf zum Zweck der Haushaltskonsolidierung untersagt wird.

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