"Grünes Band" als "Nationales Naturmonument" ausweisen

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Das "Grüne Band" reicht mit fast 1 400 Kilometer von der Ostseeküste über Thüringen bis nach Bayern. Es verbindet fast alle deutschen Landschaften und bietet einen Querschnitt durch 17 repräsentative Naturräume. Als letztes Bundesland hat Sachsen-Anhalt eine Vereinbarung zur Sicherung der Flächen für den Naturschutz mit dem Bund unterzeichnet. Damit wurde auch das letzte Teilstück geschlossen und das "Grüne Band" als Biotopverbundsystem vollendet. Mit zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ist der Erhalt dieses lebendigen Denkmals der deutschen Zeitgeschichte eine nationale Aufgabe. Das Bundesnaturschutzgesetz befähigt nach § 24 Abs. 4 "Nationale Naturmonumente" als rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind, auszuweisen. Die Schutzkategorie "Nationales Naturmonument" wurde mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 neu eingeführt. Diese Kategorie ermöglicht den Schutz des "Grünen Bandes" und dessen kulturhistorischer Bedeutung besser als jeder andere Schutzstatus. Mit der Ausweisung des "Grünen Bandes" als "Nationales Naturmonument" wird auch dem Hauptziel, den ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen als einen einzigartigen nationalen Biotopverbund auf einer Länge von rund 1 400 Kilometer zu erhalten und zu entwickeln, Rechnung getragen. Der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat im August 2009 vorgeschlagen, das "Grüne Band" als "Nationales Naturmonument" auszuweisen. Dieser Vorschlag wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz unterstützt und begrüßt. Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, fand dazu folgende passenden Worte: "Hier haben wir die einmalige Gelegenheit, Naturschutz mit der deutschen Geschichte und Kultur sowie einer nachhaltigen Regionalentwicklung zu verknüpfen". Das "Grüne Band" kann als vorbildlich für den Schutz der biologischen Vielfalt angesehen werden. Es vereinigt naturschutzfachliche mit ökonomischen bzw. sozialen (Natur-Tourismus, Regionalentwicklung) sowie mit historischen Aspekten ("Grünes Band" als historisches Denkmal). Mit dem Naturschutzgroßprojekt "Grünes Band Eichsfeld - Werratal" hat die Thüringer Landesregierung dieser Bedeutung schon Rechnung getragen. Aufgrund der Gegebenheit, dass mehrere Bundesländer vom "Grünen Band" tangiert werden, ist das "Grüne Band" ein Projekt zum Schutz der biologischen Vielfalt von nationaler Dimension. Das "Grüne Band" hat sich vom Monument der Teilung, als ehemaliger innerdeutscher Grenzstreifen, zum Symbol des Verbindens entwickelt. Wo mit menschenfeindlichen Methoden eine Grenze verteidigt wurde, konnte sich über Jahrzehnte die Natur ungestört entwickeln. Dieser Symbolcharakter soll mit dem Status "Nationales Monument" auch zum Ausdruck gebracht werden. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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