Grüne fordern Neubewertung und Sanierung der Wismut-Altstandorte

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Während in Sachsen seit 2003 ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und dem Freistaat die Sanierung der sogenannten Wismut-Altstandorte regelt, sieht Thüringen keinen Handlungsbedarf bei der Sanierung. „Nach dem Wismutgesetz von 1991 wurden keine Mittel für die Hinterlassenschaften des Uranbergbaus der Wismut bereitgestellt, die 1990 nicht dem Unternehmen zugeordnet waren“, so die Fraktionsvorsitzende Anja Siegesmund. „20 Jahre nach dem Ende des Uranbergbaus brauchen wir eine Lösung für den Umgang mit diesen Standorten. Eine Neubewertung dieser Standorte, wie sie vom Kirchlichen Umweltkreis Ronneburg eingefordert wird, ist dringend geboten. Es kann nicht sein, dass sich sanierte Flächen an unsanierte anschließen, nur weil die Flächen 1990 nicht mehr der Wismut gehört haben. Ebenfalls kann eine Veränderung der Nutzung auf den Altstandorten, zu unkalkulierbaren Prozessen führen. Es ist allein eine politische Entscheidung auch die Wismut-Altstandorte Thüringens in einem Sanierungskonzept zu bewerten und zu sanieren“, erklärt Anja Siegesmund. Meine Fraktion wird mit einer Großen Anfrage die Sanierung der Wismut-Altlasten und Altstandorte in Thüringen thematisieren.