Flächen des Nationalen Naturerbes und der BVVG für den Naturschutz?

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Sowohl die unentgeltliche Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes an die Länder als auch die Veräußerung von bundeseigenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gehen praktisch in ihre letzte Phase. Vor allem die Geschäftspraxis der BVVG rückt dabei zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses, weil inzwischen die Nachfrage nach Grund und Boden das Angebot deutlich übersteigt. Aus der Sicht des Naturschutzes ist von besonderem Interesse, inwieweit noch zu privatisierende bundeseigene Flächen für den Natur- und Umweltschutz gesichert werden können. Diese Frage gewinnt zusätzlich an Aktualität durch das Angebot des Bundes an die Länder, die noch zur Verfügung stehenden BVVG-Flächen in Landeseigentum zu übernehmen. Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu "Naturschutz und Hochwasserschutz auf zu privatisierenden bundeseigenen Flächen" (Bundestagsdrucksache 17/14466) geht darüber hinaus hervor, dass die ostdeutschen Länder ihre im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz festgelegte Möglichkeit der Übernahme von insgesamt 35.000 Hektar für den Naturschutz relevante BVVG-Flächen bisher nur zu einem kleinen Teil genutzt haben.