Aufhebung des Schutzes der Uferrandstreifen war Entscheidung gegen den Gewässerschutz

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Vor dem Hintergrund, dass der Freistaat bis 2015 für seine Gewässer laut EU-Wasserrahmenrichtlinie einen guten Zustand garantieren soll, dieses Ziel aber um Jahre verfehlt, hat die Landesregierung im März 2009 das Thüringer Wassergesetz geändert. „Die Änderung des § 78 des Thüringer Wassergesetzes war eine umweltpolitische Fehlentscheidung. Die damalige CDU-Landesregierung hat den Schutz der Gewässerrandstreifen aufgeweicht“, kritisiert der umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Frank Augsten.

Die Änderung führt dazu, dass die Bauern wieder sehr nah an die Fluss- und Bachufer heranrücken können. „Diese Entscheidung zu Lasten der Umwelt und der Gewässer im Freistaat zeigt, welchen Stellenwert der Umwelt- und der Gewässerschutz haben", so Augsten weiter. "Die Gefahr der stofflichen Belastung von Gewässern durch diffuse Einträge aus der Landwirtschaft darf nicht weiter aufgeweicht, sondern muss stattdessen vermindert werden.“ Das heißt unter anderem: ein Verbot des Umbrechens von Grünland im 10 m-Uferbereich, ein Verbot des Einsatzes organischer und mineralischer Düngemittel sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich. „Wir fordern die Landesregierung auf, wieder zu der generellen Abstandsregelung zurückzukehren. Ansonsten wird die Aufhebung des Uferschutzes dazu führen, dass sich die Situation der Thüringer Fließgewässer und die des Grundwassers weiter verschärfen“, schließt der Umweltpolitiker.