Ministerpräsidentin Lieberknecht bricht das Gesetz

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Die Versetzung des ehemaligen Regierungssprechers Peter Zimmermann in den einstweilligen Ruhestand durch Ministerpräsidentin Lieberknecht hatte heute auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen erstmals ein parlamentarisches Nachspiel.

Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende, erklärt zur Aktuellen Stunde der Bündnisgrünen im heutigen Plenum „Rente mit 67 oder einstweiliger Ruhestand mit 37? Versorgungsmentalität in Thüringen?“:

„Ich bin enttäuscht, dass die Ministerpräsidentin ihre Komfortzone erneut nicht verlassen hat und ihre Gefechte stattdessen von ihrem Finanzminister austragen lässt. Ihre Entscheidung im Fall Zimmermann hätte sie selbst verteidigen sollen. Wenig überraschend war daher, dass Dr. Voß nichts zur Klärung der eigentlichen Fragen beitragen wollte oder konnte.

Der eigentliche Skandal ist aber: Die Ministerpräsidentin hat mit der Versetzung ihres Regierungssprechers in den einstweilligen Ruhestand schlicht das Gesetz gebrochen. Das belegen unter anderem entsprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen oder des Bundesverwaltungsgerichts. Ohne Vertrauensstörung hätte Ministerpräsidentin Lieberknecht den Regierungssprecher nicht in den Ruhestand schicken dürfen. Die Ministerpräsidentin muss Peter Zimmermann nun in den aktiven Beamtendienst zurückholen oder diesen bitten, offiziell zu kündigen. Dann wäre der Rechtsbruch geheilt.“

Für kommende Fälle muss das Versorgungsgesetz für Staatssekretäre angepasst werden. „Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass wir Grüne bereits beim Ministergesetz weitreichendere Regeln für die Anrechnung von Einkommen gefordert hatten. CDU und SPD lehnten dies ab. Ich erwarte also bei einer Novellierung des Versorgungsgesetzes, dass die Landesregierung diesmal Wort hält. So muss ein neues Gesetz unter anderem klare und verbindliche Regeln für Karenzzeiten für den Wechsel von Regierungsämtern in die Wirtschaft enthalten. Kein Berufsverbot, aber klare Regeln. Wir erwarten auch, dass das Ministergesetz noch einmal überarbeitet wird“, so Siegesmund abschließend.