Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen

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Mehr als die Hälfte der Thüringer Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Dieser Anteil sinkt stetig, während der Anteil für Siedlungen und Verkehr trotz sinkender Einwohnerzahlen in Thüringen stetig steigt. Ziel eines nachhaltigen Flächenkreislaufmanagements ist es daher, einer Netto-Null-Neuversieglung von Flächen möglichst nahe zu kommen. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr (SuV) muss gesenkt und die gleichzeitig vorhandene Siedlungs- und Verkehrsfläche optimal genutzt und ökologisch und sozial aufgewertet werden.

Die zunehmende Flächenversiegelung für Gebäude und Verkehrswege hat viele negative Auswirkungen. Vom stetigen Freiflächenverlust sind am meisten die landwirtschaftlichen Böden betroffen. Auch die Kompensationsmaßnahmen, die infolge von infrastrukturellen Bodenversiegelungen vorgenommen werden, führen durch Umwandlung von einer Nutzungsart in eine andere nicht zwingend zur Entsiegelung von Flächen.

Die Versiegelung von Böden hat unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt und die verschiedensten Bodenfunktionen. Die intensive Nutzung und Bebauung der Landschaft durch die Errichtung von Verkehrsflächen, von Siedlungen und von Industrie- und Gewerbeanlagen geht mit einer stetig zunehmenden Bodenversiegelung einher. Das führt in der Folge zu einer negativen Beeinflussung des natürlichen Wasserhaushalts. Das Gleichgewicht zwischen Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserbildung und Oberflächenabfluss wird gestört. Von den versiegelten Flächen fließt der Niederschlag größtenteils als Oberflächenabfluss durch die Kanalisation ab, Verdunstung und Grundwasserneubildung werden hingegen stark unterbunden. Somit kann es unter anderem verstärkt zu Hochwasserabflüssen kommen. Die sich abzeichnende Klimakrise wird aller Voraussicht nach die Probleme mit Hochwasser und Trockenperioden noch verstärken.

Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst. Bebaute Flächen wirken wie ein Wärmespeicher. Der Boden unbebauter Flächen heizt sich durch die Beschattung, Vegetation und deren Verdunstungsleistung weniger stark auf.

Beim Mikroklima oder Kleinklima handelt es sich vorwiegend um die atmosphärischen Prozesse bodennaher Luftschichten. Einflussfaktoren wie Bodenbeschaffenheit, Bedeckungsgrad und physikalische Eigenschaften der Erde bestimmen das Mikroklima genauso wie der Strahlungsumsatz. So kann auf feuchtem Wiesenboden im selben Gebiet eine gänzlich andere Temperatur sowie Windgeschwindigkeit herrschen als auf nahe gelegenen Straßen. Das Mikroklima ist von entscheidender Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen. Auch in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft spielen die mikroklimatischen Gegebenheiten der Äcker und Böden eine bedeutsame Rolle.

Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt. Die Bodenfauna geht zugrunde und die Bodenfunktion wird irreparabel beschädigt und lässt sich auch bei einer Entsiegelung nicht vollständig wiederherstellen. Dies betrifft auch die Funktion von Boden als wichtigste terrestrische Kohlenstoffsenke. Der Erhalt von Boden mit seinen Funktionen ist somit auch ein essentielles Instrument zur Bekämpfung des menschenverursachten Klimawandels.

Fruchtbare Böden sind Grundvoraussetzung für eine ertragreiche Landwirtschaft. Besonders für die gesellschaftlich gewünschte Transformation der Landwirtschaft in Richtung einer extensiveren und ökologischeren Bodennutzung erfordert unbedingt den Erhalt landwirtschaftlicher Fläche. Zusätzlich stellt neben der Lebensmittelproduktion auch die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe zur stofflichen und energetischen Nutzung eine weitere Flächenbeanspruchung dar. Einem weiteren Verlust landwirtschaftlicher Fläche muss Einhalt geboten werden, um die Grundlagen der Bioökonomie in Thüringen zu erhalten.

Die Versiegelung von Böden ist nur teilweise und unter hohem Aufwand und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Neben strukturellen Schäden bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Mit der Baugesetzbuchnovelle vom Mai 2017 wurden Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren zur Genehmigung von Wohnbebauungen über den § 13b Baugesetzbuch (BauGB) einbezogen. Damit entfiel die frühzeitige und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit. Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ist kein Ausgleich mehr erforderlich. Auch die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.

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