Grüne fordern ein Kulturfördergesetz für Thüringen

(c) Bündnis 90 / Die Grünen

Am Mittwoch dieser Woche (15.09.2010) fand ein ExpertInnen-Hearing zu einem Kulturfördergesetz für Thüringen im Landtag statt. Initiiert wurde diese Veranstaltung von der Kulturinitiative Thüringen e.V.

„Wir haben uns die Argumente, die für und gegen solch ein Kulturfördergesetz sprechen, angehört und kommen zu dem Schluss, dass die Vorteile überwiegen. Würde Thüringen ein solches Gesetz erarbeiten und beschließen, wären wir Vorreiter, weil es bundesweit kein vergleichbares Gesetz in Deutschland gibt. Wir könnten uns auch gut vorstellen, die Erarbeitung eines solchen mit der Leitbildentwicklung für Thüringen zu koppeln. Warum nicht mit gutem Beispiel vorangehen und von unserem Nachbarland Österreich lernen?“, kommentiert Astrid Rothe-Beinlich, kulturpolitische Sprechern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, die Überlegungen.

„Ein Kulturfördergesetz könnte klare Vorteile mit sich bringen. Es würde den staatlichen Kulturauftrag verbindlich bestimmen und seine Grenzen festlegen. Des Weiteren würde Transparenz über die Vergabe von Projektförderungen geschaffen werden. Kulturschaffende hätten somit einen Anspruch auf eine sachliche Prüfung ihrer Anträge. Vor allem können in einem Kulturfördergesetz die Verantwortung zwischen Land und Kommunen sowie die Grundsätze der Finanzierung und der jeweiligen Finanzierungsanteile geordnet werden. Das könnte den Kultureinrichtungen Planungssicherheit und Bestandsschutz eröffnen, indem sie im Gesetz institutionell geschützt werden. Wichtig wäre uns dabei, die Kulturschaffenden in Thüringen ebenso wie die Kommunen an der Erarbeitung zu beteiligen“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend, die heute in Gera auf der Tagung „Kultur fördern – Pflicht und freiwillige Aufgabe“ auf Einladung der LINKEN diskutiert.

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